Ladekapazitätsmaße – Erläuterungen und Hintergrundwissen
Die Tragfähigkeit ist für Handelsschiffe ein Maß für die Zuladefähigkeit, die in tdw oder dwt (tons dead weight) angegeben wird. Die Angabe tdwat bedeutet Tons Dead Weight All Told und bezeichnet die Gesamttragfähigkeit eines Handelsschiffes. Die Gewichtseinheit wird aus dem Verhältnis zwischen der Wasserverdrängung des bis zur höchstzulässigen Lademarke belasteten Schiffes und der Wasserverdrängung des unbelasteten Schiffes errechnet. Wahlweise sind die Maßeinheiten metrische Tonnen zu jeweils 1000 Kilo “ts” bzw. “tons”. Eine ton entspricht hierbei 1.016 Kilo. Das Gesamtgewicht erhält man dann durch die Addition des Eigengewichtes.
Die Lade- bzw. Stellplatzkapazität bei Containerschiffen wird in der Maßeinheit TEU von “Twenty-foot equivalend unit” angegeben. Gemeint ist hiermit ein Standard-Container von 20 Fuß Länge. Somit verfügt ein Containerschiff mit 6.000 TEU über Stellplätze für 6.000 20 Fuß-Container. In Fachkreisen wird zusätzlich die 14mt homogeneous load verwendet, um ein genaues Bild der Ladefähigkeit zu vermitteln. Dieser Wert gibt an, wie viele Container mit einem Gewicht von 14 metrischen Tonnen ein Schiff laden kann. Allerdings ist die tatsächliche Ladekapazität vom Fahrgebiet abhängig und kann daher erheblich abweichen.
Ermittlung von Schiffsgrößen
Notwendig wurde die Ermittlung der Schiffsgrößen, als man damit begann, Schiffe mit Abgaben zu belasten, um die Kosten für Häfen, Leuchtfeuer oder das Ausbaggern von Fahrrinnen zu decken. Der Ausdruck Tonnen entstand, als die Schiffe noch Fässer transportieren. So wurde die Größe nach der Anzahl der Tonnen, die transportiert werden konnten, berechnet. Jedoch benutzten die unterschiedlichen Hafenstädte auch unterschiedliche Maße, sodass ein Referenzmaß notwendig wurde: die sog Lübsche Tonne.
Ein weiteres, jedoch veraltetes Maß ist die Registertonne, die ein Raummaß ist und keine Maßangabe. Eine Registertonne entspricht 100 englischen Kubikfüßen also 2,8316846592 m³. Unterschieden werden Bruttoregistertonnen (BRT) und Nettoregistertonnen (NRT). Die Angabe der BRT umfasst das ganze Schiff, während sich die NRT aus der BRT abzüglich der Besatzungsunterkünfte, der Kommandobrücke, der Maschinen- und Heizräume, der Brennstoffbunker, der Wasserballasttanks, der Pumpenräume, der Provianträume und der Werkstätten und Vorratsräume ergibt. Nach der NRT berechnen sich die Hafengebühren, die Kanaldurchfahrtsgebühren und auch die Lotsengebühren.
Weitere Maßeinheiten in diesem Zusammenhang sind die Brutto- und die Nettoraumzahl, kurz BRZ und NRZ. Diese ersetzen die Einheiten Bruttoregistertonne und Nettogeistertonne. Geändert hat sich jedoch nicht, das die BRZ und die NRZ die Gebühren für die Hafennutzung, Kanal- oder Schleusendurchfahrt und die Kosten der Lotsen beeinflussen. Die Werte dieser Einheiten sind im amtlichen Internationalen Schiffsmessbrief erfasst und haben allgemeine Gültigkeit.
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