Jahressteuerbescheinigungen von Erträgen aus Investmentanlagen
Seit dem Jahr 2004 sind inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute dazu verpflichtet, ihren Kunden eine jährliche zusammengefasste Steuerbescheinigung auszustellen. Darin erfasst werden nicht nur die Kapitalerträge (wie z.B. Zinsen), sondern darüber hinaus auch die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne).
Die Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuern erfordert auch weiterhin die Vorlage entsprechender Steuerbescheinigungen. Die Finanzbehörden-/ Finanzämter sollen nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers zum einen über die ordentlichen Erträge aus Zinsen und Dividenden mittels Jahresbescheinigungen informiert werden. Die Jahressteuerbescheinigung selbst wird für die Anrechnung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer (KapSt) und Zinsabschlagssteuer (ZASt) benötigt. Darüber hinaus soll es den Anlegern erleichtert werden ihre außerordentlichen Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften mittels der Jahresbescheinigungen einzutragen.
Jahressteuerbescheinigung und Investmentanlagen
Möchte man die persönliche Jahressteuerbescheinigung vereinfachen und nicht für jede Investmentanlage eine separate Steuerbescheinigung erhalten so kann man dies erreichen, indem Investmentanlagen in einem einzigen Depot verwahrt werden.
Die Verwahrung von Investments in einem einzigen Depot hat nicht nur Vorteile in steuerrechtlicher Hinsicht. Bei Fondsvermittlung24.de können über die Vermittlung von Depots bei Partnerbanken hinaus auch Investmentfonds mit 100% Rabatt erworben werden.