Die fondsgebundene Rentenversicherung und die Sonderausgaben

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist für viele Anleger, die über ihre Altersvorsorgenachdenken, ein gute Möglichkeit, hoch verzinsliche Anlagen mit der Altersvorsorge zu kombinieren. Da immer wieder von der besseren Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen die Rede ist, wollen viele Versicherungsnehmer die fondsgebundene Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Allerdings ist es nicht möglich, Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend zu machen. Dies ist lediglich dann möglich, wenn man sich für eineRiester-Rente oder eine Rürup-Rente entschieden hat.

Mehr erfahren: Riester-Rente Besteuerung

Mehr erfahren: Besteuerung der Rürup-Rente

Die fondsgebundene Rentenversicherung in der Steuererklärung angeben

Bei der Erstellung der Steuererklärung ist es möglich, Beiträge für Rentenversicherungen als Sonderausgaben anzusetzen und so die Einkommenssteuer zu reduzieren. Allerdings können die Beiträge für die fondsgebundene Rentenversicherung nicht als Sonderausgaben angesetzt werden, da sie nicht zu den geförderten Sparformen gehört. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist also nicht steuerlich absetzbar. Ein Riester-Fondssparplan hingegen schon.

Gefördert werden lediglich zertifizierte Verträge für die Riester oder die Rürup-Rente, die dann im Rahmen der Steuererklärung separat nachgewiesen werden müssen. Allerdings kann auch die Riester-Rente als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen und in der Steuererklärung angesetzt werden. Beiträge sind hier bis zu einer Summe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar.

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