Bevor ein geschlossener Fonds am Markt auftreten darf, nimmt die BaFin eine Prüfung des Verkaufsprospektes vor.
Die BaFin Prüfung von geschlossenen Fonds gibt es seit dem 01.04.1998
Bevor ein geschlossener Fonds eine Emission durchführen darf, muss er zunächst ein Verkaufsprospekt erstellen und von der BaFin überprüfen lassen. Die BaFin-Prüfung von geschlossenen Fonds gibt es seit dem 1. April 1998. Mit dem Inkrafttreten des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde unter anderem eingeführt, dass die BaFin geschlossene Fonds zukünftig auf deren Einhaltung bestimmter Vorgaben überprüft, was das Verkaufsprospekt betrifft.
Konkret geregelt ist die Prüfung im § 8a Verkaufsprospektgesetz. Von der Vorgehensweise ist laut Gesetz vorgesehen, dass der Emittent der geschlossenen Fonds sein Prospekt vor der anstehenden Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übermitteln hat.
Welchen Nutzen hat die BaFin-Prüfung von geschlossenen Fonds?
Die Überprüfung des Verkaufsprospektes durch die BaFin soll in erster Linie zum Schutz der Anleger dienen. Es soll durch die Prüfung gewährleistet werden, dass der Verkaufsprospekt die Mindestanforderungen erfüllt. Das bedeutet im Kern, dass der Emittent gewisse vorgeschriebene Angaben machen muss.
Diese Angaben, wie zum Beispiel Informationen zum Emittenten, zum Risiko der Anlage oder zu den Nebenkosten sollen dazu dienen, dass sich der Anleger ausreichend über das eventuelle Investment informieren kann, zudem sind sie Bestandteil der Prospekthaftung. Durch die BaFin-Prüfung der geschlossenen Fonds bzw. deren Verkaufsprospekt wird so zumindest gewährleistet, dass jedes Prospekt bestimmte Mindestangaben haben muss. Dadurch hat der Anleger zum Beispiel auch die Chance, verschiedene geschlossenen Fonds miteinander zu vergleichen. Zudem soll durch die Prüfung auch gewährleistet werden, dass der Anleger über die Risiken der Anlage informiert wird.
Was beinhaltet die BaFin-Prüfung geschlossener Fonds?
Auch wenn die BaFin geschlossene Fonds und deren Verkaufsprospekt prüft, so bedeutet das für den Anleger keinesfalls, dass er sich deshalb sicher sein kann, dass es sich um ein „gutes“ Investment handelt. Denn was die BaFin tatsächlich prüft ist vor allem, ob bestimmte Formalitäten eingehalten wurden und ob verschiedene Mindestanforderungen (Mindestinhalte) erfüllt sind, die das Verkaufsprospekt betreffen.
So muss das Verkaufsprospekt zum Beispiel in deutscher Sprache verfasst werden. Darüber hinaus überprüft die BaFin auch, ob das Projekt über ein Inhaltsverzeichnis verfügt und ob es einen Abschnitt gibt, indem auf die wesentlichen Risiken der Anlage hingewiesen wird. Dabei muss vor allem das maximal mögliche Risiko genannt und beschrieben werden. Ebenfalls wird von der BaFin überprüft, ob im Prospekt die Personen/Gesellschaften genannt sind, die für den Inhalt verantwortlich sind.
Was beinhaltet die BaFin-Prüfung geschlossener Fonds nicht?
Auch wenn die BaFin-Prüfung geschlossener Fonds bzw. deren Verkaufsprojekt sicherlich wichtig ist, so ist für den Anleger genauso wichtig zu wissen, was die Prüfung NICHT beinhaltet. Die BaFin prüft nämlich kurz zusammengefasst nur, ob das Verkaufsprospekt alle geforderten Mindestangaben in der gewünschten Form enthält.
Was die BaFin hingegen in keiner Weise prüft ist, ob diese Angaben auch der Wahrheit entsprechen. Die Prüfung sagt also nichts darüber aus, welche Qualität das Beteiligungsangebot hat. Auf diese Tatsache muss übrigens im Prospekt auch explizit hingewiesen werden. Der Anleger darf also keinesfalls den Fehler machen, die Erlaubnis der BaFin zur Veröffentlichung des Prospekts als eine Art Qualitätsmerkmal anzusehen.