Besteuerung der Basisrente
Die Basisrente hat sich in den letzten Jahren für viele Menschen zu einem der wichtigsten Pfeiler ihrer privaten Altersvorsorge entwickelt. Besonders Selbständige und Freiberufler können in enormem Maße von den staatlichen Förderungen einer Basisrente profitieren. Die Besteuerung der Basisrente spielt hierbei immer wieder eine große Rolle.
Basisrente Förderung und weitere Vorteile der Basisrente im Überblick
Diese Förderungen werden allerdings nicht, wie z.B. bei einer Riester-Rente, also direkter, finanzieller Zuschuss ausgezahlt, sie machen sich vielmehr erst durch den teilweise erheblichen Steuervorteil, durch die Absetzbarkeit der Beiträge, bemerkbar.
Vor den Änderungen des Steuergesetzes rund um die private Altersvorsorge im Jahre 2005 waren herkömmliche Kapitallebens- oder Rentenversicherungen die gängigste Art der privaten Altersvorsorge. Im Rahmen der Werbungskosten waren die Beiträge zu derartigen Versicherungen stets in einem durchaus ordentlichen Maßstab absetzbar. Mit den Reformen im Jahre 2005 wurde dieser Steuervorteil der Kapitallebens- oder Rentenversicherungen abgeschafft. Im Rahmen der Einführung des so genannten “Schichtenmodells” wurde beschlossen, ab dem 01.01.2005 lediglich noch jede Altersvorsorgeverträge steuerlich absetzbar zu machen, die in die erste Schicht der Altersversorgung, die so genannte Basisversorgung, fallen.
Neben den Zahlungen, die in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden, sind es Zahlungen in Basisrentenverträge, auch als Rürup-Renten bezeichnet, die von dieser Regelung betroffen sind.
Basisrente Beiträge – Steuer, steuerliche Vorteile und Absetzbarkeit der Basisrente Beiträge
Beiträge, die für einen Basisrentenversicherungsvertrag aufgewandt werden sind bis zu einer Höhe von 20.000 Euro für Ledige oder 40.000 Euro für Verheiratete steuerlich zu berücksichtigen, bis zum Jahre 2025 allerdings nur anteilig. Im Jahre 2005 war es somit möglich, 60% der gezahlten Beiträge steuerlich geltend zu machen. Dieser Anteil stieg und steigt nun jedes Jahr um 2% an. Im Jahre 2025 werden dann die gesamten Beiträge, die in einen Basisrentenvertrag geleistet werden steuerfrei sein (Höchstgrenzen beachten).
Im Gegenzug zu der Steuerfreiheit in der Ansparphase sind Renten aus einer Basisrente uneingeschränkt steuerpflichtig, bis 2039 allerdings ebenfalls nur anteilig. 2005 lag der steuerpflichtige Anteil bei 50%, er stieg und steigt jedoch bis 2020 jährlich um 2%, ab 2021 dann um 1% pro Jahr an. Ab 2040 werden dann die vollen Einkünfte aus einem Basisrentenvertrag der Steuerpflicht unterliegen.
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