Das Alterseinkünftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz trat im Januar 2005 in Kraft und regelt seither die einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Auch die nachgelagerte Besteuerung von Renten ist im Alterseinkünftegesetz von 2005 geregelt.
Diese nachgelagerte Besteuerung besagt, dass die Aufwendungen für die Altersvorsorge während des Erwerbslebens die Steuerbelastung senken können. Dies ist möglich, da die Ausgaben als Sonderausgaben im Rahmen der privaten Einkommenssteuererklärung angesetzt werden und die Höhe der Einkommenssteuer reduzieren können. Die Einnahmen im Alter müssen allerdings abzüglich der geltenden Freibeträge versteuert werden.
Der Alterseinkünfte Gesetzestext gibt Auskunft
Im Alterseinkünfte Gesetzestext wurde im Jahr 2005 eine schrittweise Einführung der Steuervorteile sowie der Besteuerung beschlossen, um Rentner sowie die Staatskassen nicht über Gebühr zu belasten. So steigt bis zum Jahr 2025 die Möglichkeit, Altersvorsorgeaufwendungen bis zur Höhe von 20.000 Euro pro Person als Sonderausgaben anzusetzen. Im Jahr 2005 lag dieser Betrag noch bei 60 Prozent und wird pro Jahr um zwei Prozent erhöht. Für das Jahr 2011 ergibt sich somit ein abzugsberechtigter Vorsorgeaufwand von 72 Prozent. Erfahren sie wie man Altersvorsorgeaufwendungen absetzen kann und Steuervorteile bei der Riester-Rente am besten nutzt.
Die Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz 2005
Ebenso wie die Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen wird auch die Besteuerung der Altersbezüge schrittweise angehoben. Lag diese im Jahr 2005 bei nur 50 Prozent, steigt der Betrag bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent, so dass in diesem Jahr die volle Besteuerung der Renten erreicht wird. Bis zu diesem Jahr erhalten Rentner also einen Freibetrag, der dann für die gesamte Bezugsdauer der Rente festgeschrieben wird.
Das Alterseinkünftegesetz regelt die Freibeträge
Die Höhe der Freibeträge ist im Alterseinkünftegesetz geregelt. Im Gesetzestext zum Alterseinkünftegesetz können die Freibeträge somit nachgelesen werden. Die Freibeträge ermitteln sich nach der Bruttorente des ersten vollen Rentenbezugsjahres sowie dem Prozentsatz beim Renteneintritt. Wer beispielsweise im Jahr 2005 ins Rentenalter eingetreten ist, erhält erstmals 2006 die volle Bruttorente. Bei einer Bruttorente von 12.000 Euro und einer 50%igen Besteuerung ergibt sich somit ein Freibetrag in Höhe von 6.000 Euro.