Abgeltungssteuer Vergleich: Wie stark sind die Änderungen zur alten Steuerpraxis?
Die Einführung der neuen Quellensteuer am 01.01.2009 beunruhigte deutsche Anleger in großem Umfang. Welche Einkünfte sind ab diesem Stichtag in welchem Umfang von der neuen Steuer betroffen und wie stellt sich der Abgeltungssteuer Vergleich in Hinblick auf die bisherige Steuerpraxis dar?
Insgesamt gilt, dass durch die Abschaffung von Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfristzwei wichtige Optionen wegfallen, die bislang geholfen haben, mit bestimmten Anlageformen hohe Renditen zu erzielen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Der Abgeltungssteuer Vergleich zeigt hier eine deutliche Verschlechterung. Insbesondere der Abgeltungssteuer Ausland Vergleich macht deutlich, dass Deutschland mit der Abgeltungssteuer eine steuerliche Spitzenposition in Europa einnimmt.
Waren hierbei Einkünfte aus Kapitalerträgen lediglich dann zu veranlagen, wenn die Haltezeit weniger als ein Jahr betrug und war es gleichzeitig ausreichend, die Hälfte der Gewinne im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben, so wird die neue Steuer künftig auf die volle Höhe der Gewinne angesetzt und zudem unmittelbar von Banken und Geldinstituten an die Finanzämter abgeführt.
Zwar gilt die Steuerlast hiermit als abgegolten, allerdings stellt die pauschale Berechnung mit bis zu 28% eine deutliche Verschlechterung für den Anleger dar. Der Steuersatz setzt sich hierbei aus einem Basissatz von 25%, sowie Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer zusammen.
Betrachtet man die Abgeltungssteuer im Vergleich zu der bisherigen Steuerpraxis, so wird klar, dass eine Optimierung vorhandener Portfolios für den Anleger unabdingbar ist. Um es dem Anleger zu erleichtern, die vorhandenen Werte gegen günstigere Anlagen auszutauschen, hat der Staat eine Übergangsregelung in das neue Recht integriert. Dazu gibt eine Abgeltungssteuer Strategie die Anlegern hilft Steuern zu sparen.
Werden im Zuge der Optimierung neue Werte angeschafft und erfolgte der Kauf vor dem 01.01.2009, dann können die hieraus erzielten Gewinne, vorausgesetzt, die Haltezeit vor Verkauf beträgt mindestens 12 Monate, ohne Abgeltungssteuer vereinnahmt werden.
In Kombination mit dieser Regelung machen Anlagen vor allem dann Sinn, wenn sie keine Ausschüttungen von Zinsen und Dividenden an den Investor vorsehen. Verbleiben diese Beträge im Vermögen des Fonds, so fällt im Einzelfall keine Abgeltungssteuer an.
Abgeltungssteuer-Vergleich belegt: wertpapiergebundene Police im Vorteil
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