Abgeltungssteuer fondsgebundene Lebensversicherung
Die neue Abgeltungssteuer belastet seit dem 01.01.2009 sämtliche Kapitalerträge und privaten Veräußerungsgewinne mit einer pauschalen Abgabe von bis zu 28%, so dass die deutsche Anlegerschaft auf der Suche nach Anlageformen ist, die sich weniger steuerschädlich auswirken.
Bei der Abgeltungsstuer handelt sich um eine Quellensteuer mit weitreichenden Folgen. Die Abgeltungssteuer ist Bestandteil der Unternehmenssteuerreform 2008, die im Jahr 2007 von der damaligen Bundesregierung verabschiedet wurde.
Als Quellensteuer wird sie unmittelbar von Banken und Geldinstituten an das Finanzamt abgeführt. Die Einkünfte tauchen nicht mehr in der persönlichen Steuererklärung des Anlegers auf. Insgesamt gelten Lebensversicherungen als die Gewinner im Zusammenhang mit der neuen Steuer, da sie hiervon nicht oder nur indirekt betroffen sind.
Wie beeinflusst die Abgeltungssteuer fondsgebundene Lebensversicherung und andere Versicherungsmodelle?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Erträge aus Lebensversicherungen immer dann abgeltungssteuerfrei sind, wenn diese eine Laufzeit von 12 Jahren haben und frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Anstelle dessen werden sie lediglich zu ihrem halben Wert mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherten veranlagt. Selbst für den Fall, dass der Gesetzgeber die Lebensversicherungen zu einem späteren Zeitpunkt der Abgeltungssteuer unterwerfen würde, wären die Auswirkungen moderat, da bei einer Abgabe von 28%, lediglich auf die Hälfte des Ertrages, ein unterdurchschnittlicher Steuersatz zustande käme.
Da es angesichts der neuen Steuerpraxis zunehmend schwieriger wird, steuersparend von hohen Fondsrenditen zu profitieren, stellt ab der Abgeltungssteuer die fondsgebundene Lebensversicherung eine gute Alternative zu klassischen Fondsanlagen dar, die von Anlegern in Betracht gezogen werden sollte.