Abgeltungssteuer Übersicht
Innerhalb des Themenbereiches Abgeltungssteuer die Übersicht zu halten, setzt eine intensive Beschäftigung, durch den privaten Anleger, mit der gesamten Materie voraus. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 verabschiedete Abgeltungssteuer trifft die Verbraucher in Form einer Quellenabgabe. Banken sind gehalten, den pauschalen Steuersatz entsprechender Einkünfte unmittelbar an die Finanzämter zu überweisen.
Hierbei werden grundsätzlich 25% auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne fällig, denen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, je nach Konfession, noch hinzu gefügt werden. Mit daher insgesamt bis zu 28% ist der deutsche Steuerwert einer der höchsten in Europa. Annähernd alle EU-Staaten haben inzwischen die Abgeltungssteuer eingeführt.
Eine regelrechte Abgeltungssteuer Übersicht findet der Verbraucher dabei nur recht selten vor. Zu individuell und vielfältig sind die Anwendungsregelungen in Bezug auf zahllose mögliche Geldanlagen und Arten von Einkünften. Insgesamt gilt allerdings, dass das Jahr 2008 zu einer Optimierung bestehender Vermögenspotentiale genutzt werden sollte.
Private Anleger müssen das Portfolio in Bezug auf Nachhaltigkeit überprüfen und kritische Werte gegen optimierte ersetzen. Hierzu zählen, bei Abschluss im Jahr 2008, vor allem langfristige Werte, die zudem thesaurierend gemanagt werden, wie Dachfonds oder andere, geschlossene Fonds. Eine gesetzliche Übergangsregelung erlaubt dem Steuerpflichtigen die Vereinnahmung solcher Werte, bei einer Mindesthaltezeit von 12 Monaten und bei einem Abschluss vor dem 01.01.2009 ohne das Abgeltungssteuer fällig wir.
Voraussetzung für ein umsichtiges Handeln in Bezug auf das private Vermögen hinsichtlich der Abgeltungssteuer ist eine Übersicht über alle Belange der neuen Abgabe und deren Auswirkungen auf die steuerliche Gesamtsituation. Da die Abgeltungssteuer neben dem Halbeinkünfteverfahren auch die Spekulationsfrist ersetzt, sind ihre Folgen besonders weitreichend.