Abgeltungssteuer Quellensteuer
Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 verabschiedete Abgeltungssteuer(Quellensteuer) versteuert Einkünfte aus Kapitalerträgen und private Veräußerungsgewinne mit einem pauschalen Satz von 25%. Hinzu kommen Sätze für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, so dass insgesamt eine Steuerlast von bis zu 28% erreicht wird.
Der individuelle Steuersatz kommt also ebenso wenig zum Tragen, wie das damalige Halbeinkünfteverfahren oder die Spekulationsfrist. Waren damals nur die Hälfte entsprechender Einkünfte gegenüber dem Finanzamt in Ansatz zu bringen, so erfolgt die Besteuerung ab heute im vollen Umfang der erzielten Einnahmen. Wie Anleger dennoch unnötige Abgeltungssteuer-Zahlungen vermeiden können erfahren Sie im Beitrag über die
7 Abgeltungssteuer-Strategien.
Ihrer Natur nach ist die Abgeltungssteuer eine Quellensteuer, was bedeutet, dass diese unmittelbar an der Quelle der betreffenden Einkünfte erhoben wird. In der Praxis geben also Kreditinstitute und Banken die neuen Abgaben direkt an die jeweiligen Finanzämter ab, ohne dass diese Bestandteil der Einkommenssteuererklärung werden.
Bereits im Jahr 1991 hatte die damalige Bundesregierung eine Quellensteuer in Höhe von 10% eingeführt. Aufgrund einer massiven Abwanderung von privatem Kapital in das Ausland, war die Regelung bereits kurz nach ihrer Einführung wieder abgeschafft. Auch jetzt befürchten viele Wirtschaftsexperten eine Kapitalabwanderung nach dem Stichtag.
Für das Jahr 2008 bestand in Bezug auf Abgeltungssteuer oder Quellensteuer eine Übergangsregelung, mit deren Hilfe letztmalig Steuervorteile realisiert wurden. Erfolgte der Einstieg in einen Fonds oder eine andere Anlage noch vor dem 01.01.2009 und vergingen zwischen Kauf und Verkauf entsprechender Werte mindestens 12 Monate, so erfolgte die Vereinnahmung der Gewinne steuerfrei. Seit dem Stichtag sind solche Sonderkonstruktionen jedoch nicht mehr möglich, dann greift die Quellensteuer in ihrem vollen Umfang. Wer genau in unserem Test Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer ist, beschäftigt auch heute noch Steuerexperten.
Quellensteuer in den verschiedenen Ländern
| Land | Quellensteuersatz |
| Belgien | 25% |
| China | 0% |
| Deutschland | 25% |
| Frankreich | 25% |
| Irland | 20% |
| Italien | 27% |
| Kanada | 25% |
| Luxemburg | Bis 15% |
| Niederlande | 15% |
| Norwegen | 25% |
| Österreich | 35% |
| Schweiz | 35% |
| USA | 30% |

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