Abgeltungssteuer Lebensversicherungen
Die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen sind weniger umfangreich, als teilweise im Vorfeld vermutet wurde. Stellte die Lebensversicherung bis zum Jahr 2005 eine sehr gute Möglichkeit dar, unter steuersparenden Aspekten eine sinnvolle Geldanlage für die Altersvorsorge aufzubauen, so ergab sich, unabhängig von der Abgeltungssteuer, eine signifikante Verschlechterung für die Versicherten.
Einkünfte aus Lebensversicherungen mussten ab diesem Zeitpunkt nämlich zur Hälfte mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Würde hier die Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen greifen, würde sich dies vorteilhaft für Versicherte auswirken, da bei einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25%, lediglich auf die Hälfte der Einkünfte einen Realsteuersatz von nur 12,5 bedeuten würde, der im Vergleich zu anderen Geldanlagen eher gering wirkt.
Anleger, die in Wertpapiere wie Aktien oder Fonds investieren, können mit einer wertpapiergebundene Lebensversicherung Abgeltungssteuerzahlungen vermeiden, sofern die die Versicherung vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde. Aber auch bei einem Abschluss nach diesem Datum lässt sich die Höhe der Abgeltungssteuer reduzieren.
Der Anleger kann bei einer solchen Lebensversicherung selbst bestimmen in welche Wertpapiere (z. B. Aktien, Fonds, Zertifikate) investiert werden soll.
Kritiker argwöhnen, der Gesetzgeber habe bei der Abgeltungssteuer Lebensversicherungen absichtlich außen vor gelassen, um hier die hohen Steuereinnahmen nicht zu riskieren. Es bleibt insgesamt jedoch abzuwarten, ob es im Rahmen der Abgeltungssteuer zu einer besonderen Behandlung von Lebensversicherungen kommen wird. Konkrete Absichten in dieser Richtung wurden allerdings bislang weder geäußert noch angedeutet, so dass sich die Versicherten hier auf eine stabile Rechts- und Steuerlage einstellen können.
Vorsicht ist lediglich dann geboten, wenn eine Lebensversicherung vor Ablauf der zwölfjährigen Mindestfrist verkauft werden soll. Erfolgt diese Veräußerung nach dem 01.01.2009, so ist die Abgeltungssteuer in vollem Maße zu entrichten.
Der aktuelle Basissatz dieser Steuer liegt derzeit bei 25%, wobei Solidaritätszuschlag und auch Kirchensteuer hinzu gerechnet werden müssen. Angesichts der Steuersätze sollte über einen solchen Verkauf sehr sorgfältig nachgedacht werden, da sie neben einem Verlust der bisherigen Gewinnanteile auch zu einer hohen Versteuerung führt.