Abgeltungssteuer Kapitalerträge: Strategien zur klassischen Quellensteuer
Mit Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform 2008 durch die Bundesregierung stiegen auch die Befürchtungen vieler Anleger: Bei der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne handelt es sich um eine klassische Quellensteuer, was bedeutet, dass Abgaben bereits dort erhoben werden, wo entsprechende Einnahmen realisiert wurden.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Steuerzahlung unmittelbar von depotführenden Instituten an den Fiskus abgeführt wird. Im Gegenzug ist eine Angabe dieser innerhalb der Einkommenssteuererklärung nicht mehr nötig. Die pauschale Besteuerung in Höhe von 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, ersetzt das bisherige Halbeinkünfteverfahren und so ist die Steuerpflicht gegenüber den Finanzämtern mit deren Zahlung bereits abgegolten.
Aufgeteilt in die Bereiche Abgeltungssteuer Kapitalerträge und Abgeltungssteuer Veräußerungsgewinne, nimmt die neue Abgabe einen starken Einfluss auf die künftigen Vermögensverhältnisse privater Anleger und hierbei schützt auch die Einhaltung von Haltezeiten und Spekulationsfristen nicht mehr.
Die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wird dabei gleich zweifach angewandt: Nicht nur die realisierten Kursgewinne, realisiert durch den abschließenden Verkauf von Werten und Papieren, sondern auch die laufenden Gewinne, in Form von Zinsen und Dividenden, fallen unter die neue Steuerpflicht.
Durch eine Übergangsregelung räumt der Staat den Anlegern bis zum Ende des Jahres 2008 eine Frist ein, innerhalb derer das Portfolio in Hinblick auf die Abgeltungssteuer optimiert werden kann. Wurden bis zum 01.01.2009 Anlagen angeschafft, die erst nach einer Haltezeit von mindestens 12 Monaten wieder verkauft wurden, so fallen deren Gewinne noch nicht unter das neue Steuerrecht.
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