Abgeltungssteuer Gesetz findet seit 2009 Anwendung
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Abgeltungssteuer per Gesetz zum 01.01.2009 endgültig verabschiedet. Ohne dass hier ein reines Abgeltungssteuer Gesetz besteht, ist die neue Quellensteuer Bestandteil einer ganzen Reihe von Verordnungen und Regeln, die künftig die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland regeln.
Hiermit wurde eine Anpassung an die europäische Union erreicht, deren Mitgliedsländer beinahe ausnahmslos eine entsprechende Steuerregelung eingeführt haben, wobei Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze einnimmt.
Standen bisher verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Steuerschädlichkeit privater Kapitalanlagen zur Verfügung, so tritt an die Stelle der individuellen Veranlagung solcher Einkünfte nun die pauschale Versteuerung.
Da es sich um einen Quellensteuer handelt, werden die entsprechenden Beträge unmittelbar von den Geldinstituten an den Fiskus abgeführt. Aufrechenbare Kursverluste werden dabei künftig nur noch innerhalb eines Institutes in Abzug gebracht, besteht das Engagement bei mehreren Banken, so muss der Ausgleich innerhalb der Einkommensteuererklärung erfolgen.
Das bisherige Halbeinkünfteverfahren ist mit der neuen Abgeltungssteuer per Gesetz abgeschafft, Gleiches gilt auch für die bisher entlastenden Spekulationsfristen. Wurden Anteile entsprechender Produkte noch während des Jahres 2008 erworben und erst nach einer Haltezeit von mindestens einem Jahr wieder veräußert, so greift die neue Regelung noch nicht. Diese entstehenden Einkünfte können letztmalig steuerfrei vereinnahmt werden. Bei einer Neuanlage nach dem 01.01.2009 gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr.
Anleger und Anbieter von Finanzprodukten werden Ihre Verhaltensweisen in der Folge wohl stark verändern. Die Konzentration erfolgt hier auf weniger steuerschädliche Modelle, die sich neben dem frühen Abschluss in 2008 vor allem durch ihren langfristigen Charakter auszeichnen müssen.