Abgeltungssteuer Fonds: Wie stark sind Investmentfonds betroffen?
Seit der Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform 2008 durch die Bundesregierung, sind die deutschen Privatanleger irritiert. In der Fachpresse, tauchten die Begriffe Abgeltungssteuer, Fonds, Quellensteuer, Freistellungsauftrag und privater Kapitalertrag häufig auf, ohne dass bisher ein Konsens darüber bestand, wie sich die neue Abgabe auf die steuerliche Situation der Anleger auswirkt.
Dabei ist das Prinzip weder neu, noch einzigartig in Europa. Bereits im Jahre 1990 hatte die damalige Bundesregierung eine Quellensteuer in Höhe von 10% eingeführt, die aber kurze Zeit später wieder abgeschafft wurde. In den meisten Mitgliedsstaaten der europäischen Union wurde die neue Steuer bereits eingeführt, was ein Abgeltungssteuer Ausland Vergleicheindrucksvoll belegen kann. Deutschland belegt mit 25% Abgabenhöhe einen der Spitzenplätze im europäischen Ausland.
Abgeltungssteuer – Fonds und die Besteuerung ab dem 01.01.2009
Betroffen sind sämtliche Kapitalerträge, insofern wirkt sich die Abgeltungssteuer auf Fonds ebenso aus, wie auf direkte Anlagen in Aktien und anderen Wertpapieren. Das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren wurde durch das neue Steuerrecht ebenso abgelöst, wie die bisherigen Halte- und Spekulationsfristen.
Stichtag für die Einführung war der 01.01.2009. Seit diesem Datum unterliegen nicht nur Kursgewinne und Verkaufserträge der Abgeltungssteuer, sondern darüber hinaus auch Zinsen und Dividenden. Gerade in Bezug auf die Nettorendite von Fonds ist die Abgeltungssteuer von daher als kritisch zu betrachten. Galt hier bislang, dass nach einer Haltefrist ab einem Jahr, zwischen Kauf und Verkauf eines Papiers, der erzielte Gewinn steuerfrei realisiert werden konnte, so unterliegen diese Beträge künftig grundsätzlich der neuen Steuer.
Private Anleger, die sich bisher auf die Langfristigkeit ihrer steuerlichen Konstruktion verlassen konnten, müssen ihr Portfolio in Fonds und anderen Anlagen künftig vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer ganz neu beurteilen und in vielen Fällen, vor dem Stichtag, optimieren.
Sehr einfach können Gewinne und Verluste verrechnet werden, wenn alle Wertpapiere in einem Depot liegen. Es empfiehlt sich daher Depots zusammenzulegen. Zudem spart man so Depotgebühren und erhält eine bessere Übersicht, da man u. a. nur noch eine Steuerbescheinigung erhält.