Abgeltungssteuer Dividenden: Welche Strategien bieten sich an?

Die neue Abgeltungssteuer, beschlossen und eingeführt im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008, veränderte die steuerliche Situation privater Anleger in Deutschland erheblich. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Abgeltungssteuer Dividenden, Zinsen, Kurs- oder Veräußerungsgewinne betraf.

Grundsätzlich gilt, dass eine pauschale Besteuerung in Höhe von 25% die bisherige Behandlung innerhalb der persönlichen Einkommenssteuererklärung, unter Einbeziehung des individuellen Steuersatzes, ersetzt. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, so dass maximal ein Satz von 28% erreicht wird.

Hatte die Regierung grundsätzlich geplant, den Anschluss an die Steuerpraxis innerhalb der europäischen Union zu realisieren, innerhalb derer beinahe alle Mitgliedsstaaten inzwischen Abgeltungssteuer auf Dividenden, Zinsen und sonstige Kapitalerträge eingeführt haben, so kritisieren Wirtschaftsexperten, dass der dezidierte Steuersatz in Deutschland weit über das angestrebte Ziel hinaus geht. Deutschland nimmt im europäischen Vergleich seit 2009 nun eine Spitzenposition ein.

Abgeltungssteuer-Strategie: Wertpapiere vor 2009 gekauft?

Für die Übergangszeit im Jahr 2008 räumte der Gesetzgeber einige Sonderreglungen ein. So bleiben Gewinne aus Fondsanteilen, die vor dem 01.01.2009 angeschafft und vor Verkauf mindestens für ein Jahr gehalten wurden, frei von der Abgeltungssteuer.

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Abgeltungssteuer-Strategie: Spezialfonds & Dachfonds kaufen

Auf der Suche, nach Möglichkeiten die künftige Steuerlast zu verhindern oder zumindest zu mildern, stehen innerhalb der sich ändernden Anlagestrategien Dachfonds und thesaurierende Fonds ganz oben. Die Abgeltungssteuer auf Dividenden und Zinsen wird nämlich nur dann fällig, wenn diese auch tatsächlich ausgeschüttet werden. Verbleiben sie stattdessen im Fondsvermögen und werden dort erneut investiert, fällt zunächst keine Abgeltungssteuer an.

Im Rahmen einer Übergangsregelung gewährt der Bund zusätzlich die Möglichkeit, Gewinne aus Engagements, die vor dem 01.01.2009 eingegangen und deren Werte erst nach frühestens einem Jahr wieder veräußert werden, ohne Anfallen von Abgeltungssteuer zu vereinnahmen.

Dies soll den Anlegern ermöglichen, ihre Portfolios zu optimieren, ohne das bisher bevorzugte Strategien zu einer unerwarteten Steuerschädlichkeit führen. Es gilt also, die Folgen der Abgeltungssteuer auf Dividenden, Zinsen und andere Kapitalerträge genau zu kennen und die neuen Effekte bei der Auswahl neuer Werte zu berücksichtigen. Für Großanleger sind übrigens auch Spezialfonds interessant.

Abgeltungssteuer-Strategie: Getrennte Depotführung

Es empfiehlt sich daher für Neukäufe ab 2009 nicht das bisherige “abgeltungssteuerfreie” Depot zu nutzen, sondern ein neues zu eröffnen.

Weitere Informationen:

Dividenden abgeltungssteuerfrei vereinnahmen

Für Personen, die hohe Dividendeneinkünfte erzielen, kann auch eine wertpapiergebundene Lebensversicherung interessant sein: Dividenden, die für Aktien innerhalb der Police vereinnahmt werden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Eine Besteuerung sämtlicher Erträge (auch Kursgewinne etc.) erfolgt erst zum Auszahlungszeitpunkt der Police.

Der Anleger erhält so einen Steuerstundungseffekt über mehrere Jahre. Unter bestimmten Bedingungen ist der zuzahlende Steuersatz sogar deutlich unter dem der Abgeltungssteuer.