Abgeltungssteuer und Vermögensverwaltung
Vermögensverwalter sollen im Sinne ihrer Kunden für ein möglichst gleichmäßiges und dauerhaftes Wachstum der anvertrauten Gelder sorgen. Sie sind also Spezialisten auf dem Gebiet der Finanzen.
Vermögensverwaltung und die Folgen der Abgeltungssteuer von 2009
Ein Vermögensverwalter handelt immer im Sinne seines Kunden und führt für diesen Käufe und Verkäufe von Vermögensanteilen durch. Zur Vereinfachung der Zusammenarbeit wird in aller Regel einmalig eine Vollmacht für alle anfallenden Geschäfte erteilt. Die Besteuerung der Erträge aus einer Vermögensverwaltung erfolgt analog einer Direktanlage in die entsprechenden Wertpapiere. Bisher unterlagen so Zins- und Dividendeneinkünfte der persönlichen Besteuerung. Kursgewinne konnten steuerfrei realisiert werden, sofern der Vermögensverwalter das Wertpapier mindestens ein Jahr im Kundendepot gehalten hat.
Seit dem 01.01.2009 hat sich die herkömmliche Vermögensverwaltung in dieser Form nicht mehr durchsetzen können. Da die Jahresfrist für Neuanlagen ab dem 01.01. 2009 keinerlei Bedeutung mehr hat und die Steuerfreiheit entfällt, kommt dem Finanzamt automatisch die 25% Abgeltungs-Besteuerung zu Gute. Häufige Umschichtungen durch den Vermögensverwalter führen so zu hohen Abgeltungssteuerzahlungen.
Durch den Wegfall der Werbungskosten wird sich zwangsläufig der zu versteuernde Ertrag erhöhen: Statt den tatsächlichen Werbungskosten, die z. B. durch die jährliche Vermögensverwaltungsgebühr entstehen, kann nur noch ein geringer Pauschalbetrag geltend gemacht werden.
Im Zuge der Abgeltungssteuerreform haben nun viele Vermögensverwaltungen reagiert und bieten alternative Anlagemöglichkeiten an, bei den sich die Abgeltungssteuer in keinem großen Maße auswirkt. Oftmals wird wohl die Vermögensverwaltung nicht mehr direkt, sondern über einen speziellen Vermögensverwaltungsfonds angeboten. Die Vermögensverwaltung wird quasi in einen Fonds gelegt. Der Vermögensverwalter-Kunde erwirbt Anteile von diesem Fonds.
Die Vorteile: Wenn die Fondsanteile vor 2009 gekauft wurden, bleiben die Kursgewinne steuerfrei, sofern die Fondsanteile ein Jahr gehalten wurden. Bei Käufen ab 2009 kommt es zu einem Steuerstundungseffekt: Die Abgeltungssteuer wird erst beim Verkauf der Fondsanteile fällig. Umschichtungen innerhalb des Fonds, die der Vermögensverwalter veranlasst, bleiben von der Abgeltungssteuer unberührt.
Da die jährlichen Verwaltungsgebühren des Vermögensverwalters dem Fondsvermögen entnommen werden, werden sie mit der Wertentwicklung verrechnet und bleiben so indirekt abzugsfähig.
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Checkliste für Vermögensverwalter
Woran erkennen Sie eine gute und seriöse Vermögensverwaltung? Anhand von 10 Punkten in der Checkliste Vermögensverwalter können Anleger verschiedene Vermögensverwaltungen vergleichen und bewerten.