Abgeltungssteuer Riester-Rente

Betrifft die neue Abgeltungsteuer Riester Rente als Modell zur privaten Altersvorsorge ebenso wie andere Anlageformen? Nach Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform 2008 durch die Bundesregierung stand fest, dass Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne künftig mit der neuen Quellensteuer zu versteuern sind.

Da Anlagefonds hier doppelt belastet werden, einmal durch die Versteuerung von Kursgewinnen, unabhängig von der Haltezeit, zum anderen durch die laufende Versteuerung von Zinsen und Dividenden, sofern die an den Anleger ausgeschüttet werden, hat sich die Beurteilung der gängigen Geldanlagen in diesem Zusammenhang stark verändert.

Die Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die Riester Rente stand und steht von daher mit im Mittelpunkt der Betrachtung. Hier ist eindeutig zu sagen, dass die Abgeltungssteuer weder Riester Rente noch Rürup Rente betreffen wird. Sowohl die eingezahlten Beträge, als auch die Auszahlung in Form von Rentenbeträgen ab dem 60. Lebensjahr sind frei von Belastungen durch die pauschale Quellensteuer.

Einzahlungen erfolgen hierbei vollständig steuerfrei, in Bezug auf die spätere Rente gilt der persönliche Steuersatz, der im Alter ohnehin niedriger ist, als in Zeiten der Berufstätigkeit. Vor dem Hintergrund der Abgeltungsteuer stellt die Riester Rente hiermit durchaus einen geeigneten Weg dar, Vermögen zu schaffen, ohne einen Teil dessen unmittelbar an den Staat abzugeben.

Unsere Empfehlung: Abgeltungssteuer sparen mit der Riester-Rente

Ein Riester-Fondssparplan hat sich Lösung für Anleger durchgesetzt, die auch ab 2009 weiterhin abgeltungssteuerfrei Fondssparen möchten. Dies ist auch für Personen interessant, die nicht riesterförderberechtigt sind oder bereits eine Riester-Rente besitzen, denn ein Riester-Fondssparplan ist für Jedermann von der Abgeltungssteuer befreit.