Abgeltungssteuer seit 2009: So werden Zinsen, Aktien, Fonds und Co. besteuert

Die neue Abgeltungssteuer (Abschlagsteuer) ist seit 1. Januar 2009 in Kraft und findet ihre Anwendung bei der Besteuerung für Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und Wertpapierverkäufen. Der Abgeltungssteuersatz von pauschal 25% (plus Solidarzuschlag und Kirchensteuer) wird von der Bank direkt einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Seit diesem Zeitpunkt entfällt die bis dahin geltende Spekulationsfrist auf Wertpapiere (private Veräußerungsgeschäfte) und das so genannte Halbeinkünfteverfahren für Aktionäre.

Kernpunkte der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge seit dem 01. Januar 2009

Betroffen sind vor allem Kapitalerträge wie z.B. Zinsen und Dividenden oder aber Erlöse aus Wertpapierverkäufen. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern war, entfällt danach.

Dividenden werden nach der neuen Abgeltungsteuer auch zu 100% besteuert. Ebenfalls hinfällig wird dann die Regelung hinsichtlich der Besteuerung von Spekulationsgewinnen beim Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres. Damit sind auch Kursgewinne außerhalb der 12-monatigen Frist der Besteuerung zu unterwerfen.

Anzumerken ist jedoch, dass Kursgewinne von Aktien, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden und mindestens 12 Monate gehalten wurden, steuerfrei geblieben sind. Dies bedeutet, dass diese Aktien länger als ein Jahr im Depot geführt werden müssen. Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, gilt demgegenüber die pauschale Abgeltungsteuer von 25%.

Bis zum 01. Januar 2009 erhob der Fiskus einen Prozentsatz von 30 % als so genannte “Zinsabschlagsteuer”.

Zusammenfassung – Abgeltungssteuer