Achten Sie als Anleger beim Fondsvergleich auch auf die Weichkosten

Was sind Weichkosten?

Im Bereich der geschlossenen Fonds müssen Sie sich als Anleger mitunter mit einer Reihe von Fachbegriffen auseinandersetzen, von denen Sie eventuell zuvor noch nie etwas gehört haben. Dazu zählen vielleicht auch die sogenannten Weichkosten, die bei jedem geschlossenen Fonds anfallen.

Allgemein werden unter den Weichkosten, die im Zusammenhang mit einem geschlossenen Fonds anfallen diejenigen Kosten verstanden, die in der Investitionszeit anfallen. Die Weichkosten stehen in keinem direkten Zusammenhang mit dem jeweiligen Investitionsobjekt des geschlossenen Fonds, wie zum Beispiel dem Flugzeug oder der Immobilie, die die Fondsgesellschaft kaufen möchte bzw. bereits gekauft hat.

Zu den Weichkosten gehören vor allen Dingen Vertriebs- und Marketingkosten, also Kosten für die Aktivitäten in diesen Bereichen. Die Höhe der Weichkosten unterscheidet sich nicht nur zwischen den verschiedenen Fondsgesellschaften, sondern auch zwischen den Fondsarten. So haben zum Beispiel Schiffsfonds im Durchschnitt recht hohe Weichkosten, während andere Arten geschlossener Fonds, wie zum Beispiel Immobilienfonds, etwas geringere Weichkosten haben.

Zu den Weichkosten im Einzelnen können zum Beispiel die Vergütung für den Komplementär der Gesellschaft, verschiedene Garantiekosten, Kosten für etwaige Treuhänder oder Kosten für die Vermittlung einer Finanzierung zählen. Ferner können auch Kosten für die Beschaffung von Fremd- oder/und Eigenkapital, Kosten für eine Steuer- und Rechtsberatung, Kosten für die Verwaltung und für das Marketing zu den Weichkosten zählen.

Wie erfährt der Anleger von den Weichkosten und was muss der Fonds beachten?

Es ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben (Urteil BGH aus dem Jahre 2004, AZ: II ZR 88/02), dass ein jeder in Deutschland tätige geschlossene Fonds die Höhe der Weichkosten im Verkaufsprospekt nennen muss. Somit wird auch von der zuständigen Behörde überprüft, ob diese Angabe im Verkaufsprospekt vorhanden ist, nicht aber, ob die Weichkosten des geschlossenen Fonds realistisch oder „zu hoch“ sind.

Darüber hinaus müssen die Weichkosten auch im Bezug auf die vom Fonds erbrachten Leistungen ein angemessenes Verhältnis haben, was ebenfalls durch ein Urteil des BGH bestätigt wurde ( AZ III ZR 359/02 aus 2004). Es gibt aber noch weitere Bedingungen an die Weichkosten, die die Fondsgesellschaft erfüllen muss.

So müssen die Weichkosten zum einen zweckgebunden sein und zum anderen auch ausgewiesen werden, was deren Verwendung betrifft. Eine weitere von der Fondsgesellschaft zu erfüllende Bedingung ist, dass die Höhe der Weichkosten in ein Verhältnis zum Eigenkapital des Fonds gesetzt wird. Denn so haben Sie als Anleger die Chance durch einen Vergleich mit anderen Fonds zu beurteilen, ob der Weichkostenanteil relativ hoch oder eher niedrig ist.

Wie wirken sich die Weichkosten auf die Rendite aus?

Während die sogenannten substanzbildenden Kosten etwas zum Werterhalt des Fonds bzw. des Investitionsobjektes beitragen, ist das bei den Weichkosten der geschlossenen Fonds nicht der Fall. Es handelt sich bei den Weichkosten also um Ausgaben, die zwar in gewisser Weise notwendig sind, aber ansonsten nur als reiner Kostenfaktor zu Buche schlagen. Insofern mindern die Weichkosten als Aufwand natürlich den Gewinn der Fondsgesellschaft und auf diese Weise auch die Rendite des Anlegers.

Bei einigen Schiffsfonds können diese Weichkosten durchaus bis zu 25 Prozent betragen, was auf direkte Weise zu Lasten der Rendite geht. Jedes Prozent an Weichkosten vermindert also die vorhandenen oder zu erzielenden Erlöse, sodass sich bereits kleinere Unterschiede beim Vergleich verschiedener Fonds in den Weichkosten deutlich auf die Rendite des Anlegers auswirken können. Daher ist es unbedingt ratsam, dass Sie beim Fondsvergleich auch auf die Weichkosten als Vergleichskriterium achten.