Die Merkmale eines Spezialfonds

Spezialfonds sind Investmentfonds, die nicht für die Kapitalmarktöffentlichkeit konzipiert worden sind, sondern nur für wenige spezielle institutionelle Anlegergruppen aufgelegt werden. Das Volumen dieser Spezialfonds beträgt in der Regel 10 Mio. Euro und mehr. Die Investoren sind in den meisten Fällen institutionelle Anleger, die individuelle Anlageziele verfolgen.

Aus rechtlicher Sicht unterliegen Spezialfonds wie auch die allgemeinen Publikumsfonds dem Investmentgesetz (InvG) sowie der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zentraler Punkt der darin definierten Grundlagen ist die Sicherheit des angelegten Kapitals.

Spezialfonds unterliegen hierbei einer Reihe von Sicherheitsvorkehrungen. Durch Diversifikation des Vermögens, die Kontrolle durch die betreuende Depotbank und unabhängige Wirtschaftsprüfer sowie eine nahezu lückenlose Transparenz über Halbjahresberichte und ein jährlich geprüfter Rechenschaftsbericht wird dies sichergestellt.

Spezialfonds – Vorteile im Überblick

Ein Spezialfondsinvestment bedeutet für die Anleger insbesondere ein professionelles Asset Management und kundenindividuelle Anlagepolitik. Verbunden wird diese Anlagestrategie mit der Expertise eines globalen Portfoliomanagements.

Der hierbei ständig gewährleistete Kontakt zu den Anlegern bietet einen kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausch. Ein zeitnahes und auf die Bedürfnisse des Kunden ausgerichtetes Reporting schafft umfangreiche Transparenz über die Vermögensentwicklung.

Spezialfonds ermöglichen insgesamt eine individuelle und flexible Ertragsteuerung. So ist die Aufstockung oder Rückgabe von Fondsanteilen durch den Anleger jederzeit möglich. Neben der Ausschüttung am Geschäftsjahresende können in den meisten Fällen und bei Bedarf auch Zwischenausschüttungen realisiert werden. Eine abgestimmte Anlagestrategie erleichtert zudem die Cash-Flow-Steuerung.Investoren der Spezialfonds sind insbesondere institutionelle Anleger, wie z. B. Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, kirchliche Verbände, Stiftungen etc., die mit Spezialfonds individuelle Anlageziele verfolgen.Spezialfonds unterliegen ebenso wie Publikumsfonds dem Investmentgesetz sowie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sind jedoch weniger reguliert (siehe oben). Nach deutschem Recht dürfen an Spezialfonds nicht mehr als 30 Anleger beteiligt sein. In der Regel ist an einem Spezialfonds jedoch nur ein einziger Anleger beteiligt.

Spezialfonds für Private in Luxemburg

In der Regel werden Spezialfonds für institutionelle Investoren aufgelegt. Anders im Großherzogtum Luxemburg. Dort können die den Spezialfonds ähnelnden Private Label-Fonds auch für Private Investoren aufgelegt werden. Diese Privatanleger müssen sich lediglich qualifizieren. Die Qualifikation besteht darin, dass die Privatanleger ihre Investmenterfahrung bestätigen und mindestens 125.000,- Euro an Eigenkapital aufbringen können.

Nach spätestens einem Jahr muss der Private Label-Fonds ein Gesamtvolumen von 1,25 Mio. Euro aufweisen. Diese Summe kann auch in der Gesamtheit von mehreren Anlegern stammen. Aufgrund der Kosten, die mit der Fondsauflegung und Verwaltung entstehen, lohnt sich ein Spezialfonds erst ab einem Anlagebetrag von ca. 5 Mio. Euro.