Einlagensicherungsfonds – Einlagensicherung und Sondervermögen

Einlagensicherungsfonds sind hierbei freiwillige Sicherungssysteme der Banken zum Schutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz. Dem Einlagensicherungsfonds, der jeweiligen Bankengruppen, gehören alle namhaften deutschen Kreditinstitute an. Die Einlagensicherungsfonds sind ein Teil der Einlagensicherung der Banken.

Um den Begriff der Einlagenversicherung erklären zu können, sollte man auch parallel für Inhaber von Investmentfondsanteilen den Begriff des Sondervermögens darstellen.

Das Sondervermögen stellt das Vermögen eines Investmentfonds dar, das je nach Art des Fonds vor allem aus Wertpapieren oder Immobilien besteht.

Eine Investmentgesellschaft kann hierbei mehrere Sondervermögen unterhalten. Aus Gründen der Anlagesicherheit ist das Sondervermögen strikt getrennt vom Gesellschaftsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft zu halten. Es haftet somit auch nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Verwahrung des Sondervermögens erfolgt bei einer Depotbank, die darüber wacht, dass das Vermögen nicht für eigene Zwecke der Gesellschaft verwendet wird.

Einlagensicherung unserer Depot-Partnerbanken

Depots werden von einer individuell ausgewählten Depotbank verwaltet. Die Wertpapiere bleiben hierbei jedoch im Eigentum des Kunden. Daher ist eine Sicherung, wie über einen Einlagensicherungsfonds, nicht erforderlich. Im konkreten Insolvenzfall können Sie die Wertpapiere bei Ihrer Bank herausverlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen.

Zusammenfassender Überblick

Durch den Erwerb von Investmentfondsanteilen werden Anteile am Sondervermögen einer Investmentgesellschaft erworben. Das Sondervermögen muss von der Depotbank getrennt von dem eigenen Vermögen der Gesellschaft gehalten werden.

Das Sondervermögen darf von den Depotbanken nicht zur Haftung für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft herangezogen werden. Sollte es, im unwahrscheinlichen Fall, zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen, stellt das Sondervermögen keine Verwertungsmasse dar.

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