Schiffsbeteiligung Steuer:

Steuerliche Behandlung von Schiffsbeteiligungen - Die Schiffsbeteiligung und Steuer

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Schiffsbeteiligung Steuer

Schiffsbeteiligungen - Besteuerung von Schiffsbeteiligungen

Schiffsbeteiligungen können auf zweierlei Arten besteuert werden, weshalb sie auch unter Anlageprofis immer gern gefragt sind. Beide senken die Besteuerungen für den Einzelnen deutlich.

Bei der "normalen" Gewinnermittlung, müssen alle Kosten und Erlöse einander gegenüber gestellt werden. Dabei wird dann der tatsächliche Gewinn erwirtschaftet und muss entsprechend auch versteuert werden. Der Vorteil bei dieser Besteuerungsart liegt darin, dass die in den ersten Jahren entstehenden Verluste mit berücksichtigt werden können. Auch Ausgaben des Geschäftsführers, beispielsweise Reisekosten zu den jährlich zu veranstaltenden Gesellschafterversammlungen können hier steuerlich berücksichtigt werden. Durch diese hohen Verlustzuweisungen entstehen in den ersten Jahren nur sehr geringe Steuerschulden bzw. eine negative Steuerschuld. Allerdings sind nach den ersten drei Jahren eher Gewinne zu verzeichnen, die dann voll versteuert werden müssten. Um diesem aus dem Wege zu gehen und die Schiffsbeteiligungen in Deutschland wieder attraktiver für die Anleger zu machen, führte die Bundesregierung bereits 1999 die Tonnagesteuer ein.

Tonnageversteuerung

Bei der Tonnagebesteuerung kommt es nicht auf den tatsächlich erzielten Gewinn an, sondern vielmehr auf die Größe des Schiffes. Die Nettoraumzahl ist hier entscheidend. Je nach Größe wird ein pauschaler Gewinn vorgegeben, der dann zu versteuern ist. Allerdings können bei dieser Besteuerungsart keinerlei Sonderausgaben mehr berücksichtigt werden. Die Ausgaben des Geschäftsführers für die Reise zur Gesellschafterversammlung bleiben hier also unberücksichtigt. Sollte das Schiff negative Erträge erwirtschaften, können auch diese nicht mit angerechnet werden.

Dennoch lohnt sich die Tonnagebesteuerung insbesondere für die Anleger. Denn hier erhalten diese ihre Ausschüttungen nahezu steuerfrei. Es findet dabei keine Anrechnung auf Sparerfreibeträge statt, sondern durch die sehr niedrigen Gewinne, die in diesem Verfahren ermittelt werden, verringert sich auch der Steuersatz auf ein Minimum.

Selbst bei der Vererbung und Verschenkung einer Schiffsbeteiligung lassen sich Steuervorteile erkennen. Anders als bei den meisten Kapitalanlagen lassen sich diese vererben und verschenken, ohne Sparerfreibeträge anzugreifen. In einigen Fällen entfällt die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer sogar vollständig, so dass die Vererbung oder Schenkung einer solchen Kapitalanlage durchaus sinnvoll sein kann. Will der Schenkende dem Beschenkten sowieso eine gewisse Summe schenken, ist es oft rentabler, diese in Form einer Schiffsbeteiligung als in Form von Aktien oder Wertpapieren zu übertragen.

Aktuelle Schiffsbeteiligungen im Überblick

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