Schiffsbeteiligung – Charterer

Der Charterer ist der “Mieter” des Schiffes. Zu einem bestimmten Tagessatz, der grundsätzlich in US-Dollar abgerechnet wird, kann der Charterer das Schiff dann nutzen. Gerade in der Containerschifffahrt sind Linienreedereien die häufigsten Charterer.

Hier werden oftmals auch so genannte Zeitcharterverträge mit dem Initiator abgeschlossen. Diese besagen nichts anderes, als dass das Schiff für einen im Vertrag benannten Zeitraum, beispielsweise 12 Monate, an den Charterer verchartert wird. Auch der jeweilige Tagescharter wird in dem Vertrag festgehalten. Das heißt allerdings auch, dass diese während der Laufzeit weder nach oben noch nach unten korrigiert werden kann. Deshalb wird der Initiator hier auf möglichst hohe zu erzielende Charterraten hinarbeiten.

Wenn bei einer Schiffsbeteiligung eine “time Charter” vereinbart wird, bleibt der Eigentümer, also die Fondsgesellschaft oder der Initiator auch weiterhin für die Wartung und Reparatur des Schiffes verantwortlich. Ist es defekt, entfällt auch die Charterrate, da der Charterer das Schiff ja nicht nutzen kann.

Die Bereederung des Schiffes, also die technische und kaufmännische Betriebsführung kann der Initiator selbst durchführen oder an einen dritten, den so genannten Vertragsreeder, übertragen. Dadurch entstehen u. U. aber wieder erhöhte Kosten, die diese Anlageform für potenzielle Anleger uninteressant lassen werden. Deshalb sollte dieser Schritt gut überlegt sein.

Extrem wichtig sind auch die Kommanditisten einer Schiffsbeteiligung. Denn diese geben schließlich das Kapital, um das Schiff bauen zu lassen und es in Betrieb zu nehmen. Sie haben die Chance, hierdurch relativ gering zu versteuernde Einnahmen zu erzielen. Außerdem haben sie während der jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlung die Möglichkeit, eigene Ideen und Vorschläge zum weiteren, wirtschaftlichen Betrieb des Schiffes mit einzubringen.

Sie sind bei der Anlage in eine Schiffsbeteiligung, die auf der Grundlage einer KG basiert nur zur Haftung für etwaige Verluste in der Höhe ihrer jeweiligen Einlage verpflichtet.

Die komplette Betriebsführung dagegen ist nicht von ihnen zu verrichten. Sie investieren hier nur in eine reine Kapitalanlage und erhalten daraus resultierende Gewinne gut geschrieben.

Weitere wichtige Beteiligte an einer Schiffsbeteiligung sind auch die jeweiligen Banken, die die Fremdfinanzierung gewähren oder der Treuhänder. Dieser ist für die Annahme der Beitrittserklärungen und die Betreuung der Anleger verantwortlich. Oft wird auch ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Der Vertragspartner muss dann die kaufmännische Abwicklung “besorgen”.

Aktuelle Schiffsbeteiligungen im Überblick

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