Bei der Rückabwicklung sollten Anleger auf ihre Rechte achten

Die Rückabwicklung, die vom geschlossenen Fonds ausgeht

Im Normalfall geht man als Anleger natürlich davon aus, dass man mit dem Investment in einen geschlossenen Fonds einen Ertrag erzielt und über mehrere Jahre in den Fonds investiert. Damit die Fondsgesellschaft das gewünschte Projekt finanzieren kann, zum Beispiel den Erwerb einer Immobilie oder den Kauf eines Schiffes, muss zunächst einmal das benötigte Kapital zur Finanzierung „eingesammelt“ werden.

Das geschieht zum einen durch eine Kreditaufnahme bei den Banken und zum anderen durch den Verkauf von Fondsanteilen, die Sie als Anleger erwerben können. Dieses geschieht im Zuge eines Platzierungsangebotes innerhalb einer bestimmten Platzierungsfrist. Nun ist es in der Praxis allerdings so, dass nicht jeder geschlossene Fonds es auch schafft, bis zum Ende der Platzierungsdauer den gewünschten und benötigten Gesamtbetrag von den Anlegern „einzusammeln“.

Das Kapital muss aber natürlich spätestens zum Zeitpunkt X vorhanden sein, damit der Kauf des Sachwertes, in den der Fonds investieren möchte, erfolgen kann. Reicht das Kapital der Anleger nicht aus und kann „auf die Schnelle“ dann kein anderweitiger Kapitalgeber gefunden werden, wird die Fondsgesellschaft eine sogenannte Rückabwicklung vornehmen müssen.  Eine Rückabwicklung seitens des Fonds wird also immer dann vorgenommen, wenn ein geschlossener Fonds nicht voll platziert werden konnte, sodass weniger Kapital als benötigt vorhanden ist.

Wie funktioniert die Rückabwicklung, was ist zu beachten?

Eine mögliche Rückabwicklung geschlossener Fonds zählt eindeutig zu den verschiedenen Risiken, welche geschlossenen Fonds im Allgemeinen aufweisen. Zur Rückabwicklung kommt es, wenn die Fondsgesellschaft weniger Kapital zur Verfügung hat – sowohl Eigen- als auch Fremdkapital als Summe – als eigentlich für das Projekt benötigt wird. Möchte ein geschlossener Immobilienfonds zum Beispiel eine Gewerbeimmobilie zum Preis von 50 Millionen Euro kaufen, sind aber nur Gelder von insgesamt 40 Millionen Euro vorhanden, kann der Kauf und somit das gesamte Fondsprojekt schlichtweg nicht stattfinden.

In diesem Fall müssen die eventuell bereits ausgezahlten Bankkredite ebenso zurückgezahlt werden, wie die Anleger ihr investiertes Kapital zurückerhalten müssen. Aber genau an dieser Stelle gibt es oftmals in der Form ein Problem, als dass Sie als Anleger mitunter nicht das gesamte investierte Kapital zurückbekommen. Und zwar kann es ein, dass Sie weniger als eingezahlt erhalten, weil meistens natürlich schon bestimmte Kosten für die Fondsgesellschaft angefallen sind, auch wenn das eigentliche Projekt des Fonds nicht durchgeführt wird und eine Rückabwicklung stattfindet.

Denn im Vorhinein des geplanten Erwerbs einer Immobilie, eines Flugzeuges etc. finden natürlich bereits einige Aktivitäten statt, die Kosten verursachen. Zu nennen ist zum Beispiel das Erstellen eines Verkaufsprospektes, die Suche nach dem passenden Investitionsobjekt mit der Beauftragung von Fachleuten, Gutachtern etc., der gesamte bisherige Verwaltungsaufwand, und falls bereits Fremdkapital geflossen ist, sind eventuell auch schon Kreditzinsen und/oder Gebühren angefallen. Und da das erhaltene Fremdkapital, zum Beispiel der Bankkredit, selbstverständlich nicht mit diesen Kosten „belastet“ werden kann, ist es zwangsläufig so, dass die Anleger die Kosten tragen müssen. Insofern kann es durchaus passieren, dass Sie 50.000 Euro in den geschlossenen Fonds investiert haben, und nach der Rückabwicklung nur noch 45.000 Euro zurückerhalten.