Die Riester-Rente Zulagen machen die Altersvorsorge attraktiv

Ohne eine ausreichende private Altervorsorge wird ein gutes Auskommen im Alter nicht mehr möglich sein! Mit solchen oder ähnlichen Schlagzeilen werden interessierte Bürger jeden Tag aufs Neue geschockt. Und tatsächlich, es sieht wohl so aus, als wären die gesetzlichen Rentenversicherungsträger schlicht und ergreifend nicht mehr in der Lage, den heute jungen Generationen eine ausreichende Rente zu bezahlen. Durch die staatlich geförderte Riester-Rente kann dem Zustand abgeholfen werden. Verschaffen Sie sich einen Überblick anhand verschiedener Beispiele und erstellen Sie eine eigene Riester Rente Berechnung.

Auch die Politik hat dieses Dilemma endlich erkannt und gehandelt – die Einführung der Riester-Rente war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Walter Riester, der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales und Namensgeber der Riester-Rente, arbeitete ein System aus bei dem jeder Bürger für das Besparen einer Riester-Rente mit staatlichen Förderungen belohnt wird. Nach zahlreichen Überholungen und Veränderungen des Systems ist es nun endgültig festgelegt: Als berechtigt für die Riester-Rente Zulagen gelten Angestellte, Arbeiter oder auch Beamte, Auszubildende und Wehrdienstleistende. Selbständige und Freiberufler sind von der Zulage ausgeschlossen, wenn sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind.

Wer ab 2008 4% seines Monatsbruttolohnes in einen Riester-Vertrag einspart erhält 154 Euro Personenzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es noch einmal 185 Euro, wenn dieses in 2008 geboren wurde sogar 300 Euro, obendrauf. Besonders Familien mit niedrigen Einkommen und einer hohen Kinderzahl haben die Möglichkeit in großem Maße von den Vorteilen einer Riester-Rente zu profitieren.

Menschen mit einer hohen Steuerlast können evtl. noch einen weiteren Vorteil nutzen, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Sollten die möglichen Steuerrückerstattungen über die gezahlten Riester-Rente Zulagen hinausgehen, wird der Differenzbetrag in Form einer Einkommensteuerrückerstattung wieder an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet. Bei Menschen mit hohen Einkommen kann das evtl. zu enormen Steuerersparnissen führen.

Im Einzelnen unterstützt der Gesetzgeber bei der Förderung durch die Riester Rente folgende Personengruppen:

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer-/innen
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Berufs- und Zeitsoldaten
  • Wehr- / Zivildienstleistende
  • Mütter und Väter während der dreijährigen gesetzlichen Kindererziehungszeit
  • Pflichtversicherte Selbstständige
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Pflichtversicherte Landwirte
  • Bezieherinnen-/ Bezieher von Arbeitslosengeld I,II
  • Bezieherinnen-/ Bezieher von Vorruhestandsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld
  • Bezieherinnen-/ Bezieher von Existenzgründungszuschüssen
Demgegenüber fallen folgend aufgezählte Personen nicht unter die Förderung der Riester Rente. Nicht direkt förderungsberechtigter Personenkreis in Bezugnahme auf die Riester Rente sind demnach:

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • Geringfügig Beschäftigte, wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch genommen haben
  • Bezieherinnen-/ Bezieher von Sozialgeld
  • Studentinnen-/ Studenten
  • Bezieherinnen-/ Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
  • Bezieherinnen-/ Bezieher einer Vollrente wegen Alters

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