Was bedeutet die Riester-Rente für den Ehemann, was für die Ehefrau?

Riester-Rente & Ehepartner

Für Ehepartner bietet die Riester-Rente besondere Möglichkeiten. Auch ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ist die Ehefrau durch ihren versicherten Ehemann in der Riester-Rente zulagenberechtigt. Durch die Pflichtversicherung des Ehemannes in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt die Ehefrau als mittelbar Berechtigte für die Gewährung der Riester-Zulage. Damit können beide Ehepartner jeweils eigene Verträge für die Riester-Rente abschließen.

Welcher Eigenbeitrag gilt für die Ehepartner?

Die Höhe des Mindesteigenbeitrags liegt für den Ehemann bei vier Prozent des Vorjahreseinkommens bis zum Höchstbeitrag von 2.100 Euro abzüglich der gewährten Riester-Zulagen.  In diesem Fall wird auch die maximale Riester-Förderung gewährt.
Als mittelbar Berechtigte hat die Ehefrau keine eigenen Beiträge zu leisten, in den Riester-Vertrag wird dann nur die staatlich gewährte Zulage eingezahlt. Der indirekt zulagenberechtigte Ehepartner sollte daher in jedem Fall eine Riester-Rente abschließen, da man sich so mindestens 154 € Riester-Zulage pro Jahr sichert ohne selbst Beiträge aufwenden zu müssen. Die Einzahlung freiwilliger Beiträge bleibt unbenommen.

Was passiert bei der Geburt eines Kindes?

Eine besondere Regelung gilt für mittelbar berechtigte Ehefrauen, wenn ein Kind zur Welt kommt. In diesem Fall wird aus der bisher mittelbar Berechtigten, die keine eigenen Beiträge zahlen musste, eine unmittelbar Berechtigte. Das führt dazu, dass sie zukünftig mindestens den Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr als Eigenbeitrag leisten muss, um in den Genuss der Riester-Grund- und Kinderzulage zu kommen.

Besondere Vorteile für die Ehefrau

Die Riester-Rente ist eine der wenigen staatlich geförderten Möglichkeiten, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, von der eine Ehefrau ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit von der versicherungspflichtigen beruflichen Tätigkeit ihres Mannes profitiert und eine eigene private Altersvorsorge aufbaut. Damit eignet sich die Riester-Rente besonders gut für Ehepartner, wenn ein Partner kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen bezieht.