Eine Riester-Rente muss auch bei Dienstunfähigkeit nicht gekündigt werden. Diese Tipps erhalten die Riester-Rente, wenn man dienstunfähig wird.

Plötzlich dienstunfähig – Was passiert mit der Riester-Rente, wenn Dienstunfähigkeit droht?

Seit 2008 haben auch dienstunfähige Beamte, die von ihrem Dienstherrn eine Rente wegen Dienstunfähigkeit erhalten, einen Anspruch auf die staatlichen Riester-Zulagen. Das war zuvor anders, denn nach der ursprünglichen Riester-Konzeption berechtigte der Bezug einer Dienstunfähigkeitsrente keinesfalls zum Erhalt der Riester-Zulagen, unabhängig davon, ob es sich um die Grundzulage oder die Kinderzulage handelte. Dienstunfähige Beamte konnten bis zu diesem Zeitpunkt allenfalls einen Anspruch auf die Riester-Zulage begründen, wenn sie durch eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit des Ehepartners mittelbar zulagenberechtigt wurden. Mit der Änderung aus 2008 gehören diese Zeiten der Vergangenheit an, denn dienstunfähige Beamte sind nun ebenfalls unmittelbar zulagenberechtigt und können ihren eigenen Vertrag aufrecht erhalten oder neu abschließen.

Welche Riester-Zulagen erhält man bei Dienstunfähigkeit?

Ein dienstunfähiger Beamter erhält die Riester-Zulage, die jedem unmittelbar Zulagenberechtigten zusteht. Die Grundzulage in Höhe von 154 Euro pro Jahr wird in jedem Fall gewährt. Hat der Beamte Kinder, die noch zum Bezug von Kindergeld berechtigen, wird auch die Kinderzulage gezahlt. Sie beträgt 185 Euro für jedes Kind, das vor dem 01. Januar 2008 geboren ist, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 01. Januar 2008 zur Welt kamen.

Wie viel muss man bei Dienstunfähigkeit in die Riester-Rente einzahlen?

Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen dienstunfähige Beamte durch ihre unmittelbare Berechtigung zur Riester-Förderung vier Prozent des Einkommens aus dem Vorjahr abzüglich der gewährten Riester-Zulagen in den Vertrag einzahlen. Dann wird auch die Riester-Zulage in voller Höhe geleistet. Der Mindesteigenbeitrag bleibt einschließlich der Zulagen auf höchstens 2.100 Euro pro Jahr limitiert.

Was ist zu tun, wenn man den Mindesteigenbeitrag reduzieren muss?

Der Bezug einer Rente wegen Dienstunfähigkeit kann dazu führen, dass der Mindesteigenbeitrag für eine Riester-Rente nicht mehr in der vollen Höhe gezahlt werden kann. Das kann der Fall sein, wenn eine Dienstunfähigkeitsrente sehr viel niedriger ausfällt als das bisherige gewohnte Einkommen und wenn das Einkommen aus dem Vorjahr relativ hoch war. Zwar werden bei der Berechnung des Vorjahreseinkommens nur die Einkünfte aus der Berufstätigkeit berücksichtigt ohne Einkünfte aus einer Selbständigkeit oder aus Mieteinnahmen, doch im Einzelfall mag der Mindesteigenbeitrag trotzdem kaum aufzubringen sein. In diesem Fall kann er nach Belieben gekürzt werden. Lediglich der Sockelbeitrag muss weiterhin gezahlt werden, um überhaupt in den Genuss einer anteiligen Riester-Zulage zu kommen. Er liegt bei 60 Euro pro Jahr oder bei lediglich fünf Euro pro Monat und sollte in jedem Fall aufzubringen sein.

Lohnt sich eine Riester-Rente bei Dienstunfähigkeit?

Gerade bei Dienstunfähigkeit lohnt sich die Fortführung einer Riester-Rente aufgrund der Zulagenzahlung. Dies gilt nicht nur bei der Gewährung der Grundzulage, sondern umso mehr, wenn ein Anspruch auf die Zahlung der Kinderzulage besteht. Selbst wenn nur der geringe Sockelbeitrag als Mindesteigenbeitrag geleistet werden kann, bleibt der Anspruch auf eine Riester-Zulage weiterhin bestehen. Die staatliche Förderung in Form der Zulagen macht dann einen relativ hohen Anteil an der Einzahlung aus, so dass der Vertrag zum Vorteil des dienstunfähigen Beamten überwiegend aus der Zulagenzahlung gespeist wird.