Rentenalter – Das gesetzliche Rentenalter in der Bundesrepublik

Wann ein Mensch die gesetzliche Altersrente beziehen kann, ist abhängig von den Anspruchsvoraussetzungen sowie dem Zeitpunkt des Rentenantrages. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Regelaltersrente ab dem vollendeten 65. Lebensjahr beantragt werden. Voraussetzung für den Erhalt der Rente ist eine Wartezeit von 5 Jahren.

Diese Wartezeit ist mit der Mindestversicherungszeit gleichzusetzen, denn der Versicherte muss über diesen Zeitraum Einzahlungen in die Versicherung getätigt haben. Aufgrund von Erkrankungen oder Arbeitslosigkeit können viele jedoch nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten und müssen daher früher Altersrente beantragen. Durchschnittlich liegt das Renteneintrittsalter bei Männern um 63,1 Jahren, bei Frauen bei ca. 63 Jahren.

Menschen, die früher Rente beantragen, müssen mit nicht unerheblichen Einbußen rechnen. So reduziert sich die Altersrente um 0,3% für jeden Monat, der vor dem 65. Lebensjahr liegt. Menschen, die Altersrente erhalten wollen, müssen diese beantragen. Die Rentenzahlung beginnt dann mit Eingang des Rentenantrages.

Durch den demographischen Wandel in Deutschland gerät das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings in Finanzierungsnöte. Aus diesem Grund wird ab dem Jahr 2012 das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Diese Anhebung gilt für alle Versicherten, die ab 1947 geboren wurden.

Erst ab dem Geburtsjahrgang 1967 allerdings wird sich die Erhöhung des Rentenalters komplett auswirken, denn diese Menschen können dann erst ab 67 Jahren die volle Altersrente beantragen. Wer vorher Rente beantragen möchte, kann dies nur, wie bei der bisherigen Regelung auch, mit entsprechenden Abschlägen tun. Kritiker dieser Änderungen sprechen aufgrund des derzeitigen Renteneintrittsalters daher auch von einer eigentlichen Kürzung der Altersrenten, da nur sehr wenige wirklich bis 67 arbeiten können oder dürfen.

Menschen jedoch, die über 45 Jahre lang Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können weiterhin mit 65 Jahren ihre Rente ohne Abschläge beziehen. Auch die Altersrente nach Arbeitslosigkeit wird auf 65 Jahre angehoben. Eine weitere Anhebung auf 67 Jahre erfolgt jedoch nicht, denn Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1952 haben keinen Anspruch mehr auf diese Rentenart.

Eine Möglichkeit etwas gegen die immer größer werdende Versorgungslücke zu unternehmen ist die Riester-Rente.