Reederei: Eine Gesellschaftsform im Seerecht

Unter dem Begriff Reederei versteht man im Sinne des Gesetzes eine Gesellschaftsform in der Schifffahrt. Diese unterhält ein oder mehrere Schiffe. Dabei ist die Reederei für die Mannschaft des Schiffes, für die Wartung und Pflege zuständig. Um als Reederei anerkannt zu werden, muss die Gesellschaft das Schiff betreiben, um damit Geld zu verdienen.

Im Sinne des Gesetzes ist eine Reederei immer eine Partenreederei. Dies wird im HGB geregelt. Das heißt, dass hier mehrere Reeder, also Schiffseigentümer, das Schiff betreiben, mit der Absicht, Einnahmen hieraus zu erzielen. Die anderen Reeder werden dabei als Mitreeder bezeichnet. Im Volksmund spricht man aber auch von der Linienreederei. Diese ist häufig ausschließlich im Linienverkehr der Schifffahrt, also beispielsweise mit ContainerschiffenÖltanker u. ä. tätig. Allerdings sind Linienreedereien nicht zwingend auch eine Reederei lt. Gesetz. Denn ihr muss kein Schiff gehören, sie kann es genauso gut chartern.

Hauptaufgabe einer Reederei

Nur in seltenen Fällen beschäftigt sich die Reederei dagegen mit der Befrachtung von Schiffen. Sie kümmert sich in erster Linie um die Mannschaft, die Unterhaltung und den Einsatz der Schiffe, wobei diese Aufgaben jedoch auch im Outsourcing vergeben werden können. Der Auftragnehmer hierfür wird dann als Vertragsreeder bezeichnet. Für die Befrachtung des Schiffes dagegen sind so genannte Schiffsmakler verantwortlich, obwohl die Reederei diese Aufgaben auch selbst wahrnehmen kann.

Hauptsächlich steht das Wort Reederei also für eine Gesellschaftsform im Seerecht, die sich mit der Unterhaltung von Schiffen bzw. dem Transport von Frachten mittels eines eigenen Schiffes beschäftigt. Da sich kaum jemand alleine ein eigenes Schiff leisten kann, wird die Reederei fast ausschließlich in Form der Partenreederei, also einer Schiffseigentümergemeinschaft, betrieben.

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