Steuerliche Behandlung von offenen Immobilienfonds

Aus Sicht der Spekulationsfrist werden die offenen Immobilienfonds genau wie andere Vermögensanlagen behandelt, nach einer Haltefrist von 12 Monaten ist der Kursgewinn des Immobilienfonds steuerfrei. Unterschiede ergeben sich allerdings in der steuerlichen Behandlung von Immobilienfonds.

So werden Immobilienfonds nach Einführung der Abgeltungssteuer besteuert: Abgeltungssteuer Immobilienfonds

Im Gegensatz zu anderen Anlageklassen können die Ausschüttungen aus offenen Immobilienfonds zu einem gewissen Anteil steuerfrei sein.

Wie auch bei privatem Erwerb von Immobilien können Immobilienfonds unter Umständen steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, die aus einer Anlage in Immobilien resultiert. Diese resultieren aus der Möglichkeit Abschreibungen, wie sie bei Immobilienerwerb oder Bautätigkeiten üblich sind, geltend zu machen.

Offene Immobilienfonds, die Auslandsimmobilien halten und Mieterträge im Ausland versteuern, haben teilweise den Vorteil eines geringeren Steuersatzes, von dem geldwerten Vorteil profitiert der Anleger eines Immobilienfonds durch höhere Ausschüttungen zusätzlich.Diese Hinweise ersetzen keine Beratung durch einen Steuerberater, sondern sollen nur den grundsätzlichen Sachverhalt darstellen. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an einen Steuerberater oder Vermögensverwalter, der auf Basis Ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse eine individuelle Auskunft zu steuerlichen Aspekten geben kann.

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