ISIN – International Securities Identifications Number

Mit dem 22. April 2003 wurde die Geschichte der WKN (Wertpapierkennnummer) beendet. Bereits 1955 eingeführt, war die WKN fast 50 Jahre die Identifikationsnummer für in Deutschland handlebare Wertpapiere. Seit 2003 ist die ISIN, International Securities Identifications Number, die verbindliche alphanumerische Ziffernfolge für die Suche oder den Erwerb von Wertpapieren.

Warum die ISIN notwendig wurde

Die Ablösung der WKN war eine Notwendigkeit, die sich aus der wachsenden Portfolio Diversifizierung vieler Anleger ergeben hat. Während bis zum Beginn der 80er Jahre vorwiegend in regionale Wertpapiere investiert wurde, begannen Investoren sich zunehmen über Länder- und Kontinentgrenzen hinweg für Investitionsmöglichkeiten zu interessieren. Mangels einer gemeinsamen Wertpapierkennzeichnung war die Vermittlung zwischen länderspezifischen Wertpapierkennnummern missverständlich: Eine Doppelvergabe von Nummern für unterschiedliche Wertpapiere konnte nicht ausgeschlossen werden. Zur Vereinfachung dieser Systematik wurde 1992 durch 22 nationale WKN Vergabestellen die Association of National Numbering Agencies, ANNA, gegründet.

Als erstes Ergebnis wurde bereits 1995 mit GIAM (Global ISIN Access Mechanism) eine elektronische Kommunikationsplattform für den Austausch ISIN relevanter Daten geschaffen. Ab 1999 wurde eine erweiterte Plattform GIAM-2 genutzt, um weltweit die für die neuen ISIN Kennzeichnungen relevanten Daten und Finanzinstrumente zusammenzuführen. Vor allem externe Datenanbieter mussten mit ausreichend Informationen ausgestattet werden, um einen reibungslosen Übergang von nationaler zu internationaler Wertpapierkennnummer zu ermöglichen.

Wie ist die ISIN aufgebaut?

Die neue ISIN wurde aus den alten Wertpapierkennnummern abgeleitet, d.h. sofern eine deutsche WKN existierte und das Unternehmen in Deutschland seinen Sitz hatte (vor allem bei Fonds gab es dadurch Abweichungen von der alten WKN), wurde die 6stellige Ziffernfolge um weitere 3 Ziffern ergänzt. Vorangestellt findet sich das Länderkürzel, als letzte Ziffer wurde eine 1stellige Prüfziffer eingefügt.

WKN766400
ISINDE0007664005

 

DE0007664005
Präfix
2stellig
NSIN
9stellig
Prüfziffer
1stellig

 

Die Buchstabenfolge DE stellt das Länderkürzel für Deutschland dar, die 9stellige ISIN enthält die alte um drei Ziffern ergänzte WKN, nachfolgend wurde eine Prüfziffer vergeben.

Ausnahmen bei der ISIN

Einige Ausnahmen von dieser Regelung gibt es ebenfalls, so wurde z.B. das Kürzel XS an Stelle der Länderkennzeichnung vergeben. Hierbei handelt es sich um die Verwahrstelle bei der das Papier hinterlegt ist. Diese Globalurkunden werden bei einer internationalen Verwahrstelle wie Euroclear oder Clearstream hinterlegt und tragen daher ein länderunabhängiges Kürzel.

Grundsätzliche Neuerung: Entgegen dem bisherigen deutschen Zahlencodierungs System, sind nun auch Buchstaben und Zahlen Kombinationen, bzw. reine Buchstaben Kombinationen möglich. Bei der Vergabe der ISIN Bezeichnung wurde allerdings eine Einschränkung auf allgemein bekannte Buchstaben vorgenommen, Umlaute wie “ä” oder “ö” aus der deutschen Sprache können nicht enthalten sein, da diese Zeichen nicht in allen Sprachen vorhanden sind.

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