IRR / Interner Zinsfuß

Der interne Zinsfuß, der auch als IRR bezeichnet wird, ist eine Möglichkeit der Renditeberechnung für Kapitalanlagen. Die Abkürzung IRR leitet sich dabei aus dem Englischen ab und steht für Internat Rate of Return. Gemeint ist damit einfach, dass die Zinsen nach dem gebundenen Kapital in der Anlage berechnet werden und sich somit oft ein realistischerer Verzinsungssatz ergibt, als bei der “normalen” Zinsberechnung. In den Kapitalanlagen wird der interne Zinsfuß als häufigste Renditeberechnungsart verwendet, obwohl es hier noch weitere Möglichkeiten gibt.

Besonders sinnvoll ist diese Berechnung bei Anlagen, in denen sprunghafte und häufige Änderungen des gebundenen Kapitals auftreten. Wird beispielsweise ein bestimmter Betrag angelegt und aus diesem erhält der Anleger jährliche Zinserträge, die genauso hoch sind wie die tatsächlichen Zinserträge, bleibt das gebundene Kapital gleich hoch. Wird die Ausschüttung aber erst zum Ende der Laufzeit erfolgen, erhöht sich das gebundene Kapital jeweils um den Zinsbetrag. Hier entsteht häufig eine niedrigere Rendite, nach IRR berechnet. Werden jedoch jährlich höhere Zinserträge ausgeschüttet als tatsächlich angefallen, verringert sich das tatsächlich gebundene Kapital in der Anlage. Dadurch ergibt sich jedoch lt. IRR-Berechnung am Ende eine höhere Rendite der einzelnen Jahre.

Somit kann man sagen, dass der Interne Zinsfuß die tatsächliche Rendite einer Anlage im Durchschnitt über einen oft mehrjährigen Betrachtungszeitraum besser beschreiben kann, als die “normale” Renditeberechnung. Doch trifft dies nur auf Anlagen zu, die über ein stets wechselndes gebundenes Kapital verfügen. Der IRR berücksichtigt also, dass Kapitaleinzahlungen, steuerliche Ergebnisse und Ausschüttungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen. Dies wird gewährleistet durch die Annahme des jeweils aktuellen Kapitalbestandes in der Anlage.

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