Ein Depot in Österreich wahrt das Bankgeheimnis: Alles über ein Depot in Österreich

Depot in Österreich: Vorteile des Finanzplatzes Österreich

Die Alpenrepublik Österreich gewinnt für deutsche Anleger an Attraktivität: Ein Depot in Österreich unterliegt zum Beispiel einem strengeren Bankgeheimnis als in Deutschland. Auch hinsichtlich der Abgeltungssteuer können auch steuerehrliche Anleger dem Fiskus ein Schnippchen schlagen.

Bankgeheimnis bei Depot in Österreich

Die Privatsphäre der Kapitalanleger wird in Österreich seit über 100 Jahren durch den Staat besonders geschützt. Das österreichische Bankgeheimnis ist im § 38 des Bankwesengesetzes festgeschrieben. Es hat Verfassungsrang und ist im Gegensatz zu einfachen Bundesgesetzen stärker vor Veränderungen geschützt. Es kann nur durch eine 2/3 Mehrheit im Nationalrat geändert werden. In Österreich existiert keine Zentralkundenkartei und Direktanfragen (aus dem Ausland) werden unter Hinweis auf das Bankgeheimnis auf den Amtsweg verwiesen. Das österreichische Bankgeheimnis zählt zu den strengsten der Welt und kann nur in Ausnahmefällen durchbrochen werden – insbesondere bei eingeleiteten Straf- und Finanzverfahren. Deutsche Anleger schätzen bei ihrem Depot in Österreich das Bankgeheimnis.

Besteuerung des Depots in Österreich

Private Anleger, die in Österreich weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. sich nicht länger als drei Monate in Österreich aufhalten, gelten als Devisenausländer und sind in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig. Devisenausländer, die Aktien halten, unterliegen bei Ausschüttung einer Dividende nur der Quellensteuer, nicht aber der österreichischen Kapitalertragssteuer. Zinsen aus beispielsweise Sparguthaben, Festgelder oder Anleihen unterliegen aufgrund der EU-Zinsrichtlinie aktuell einer 15%igen Kapitalertragssteuer. Um in den Genuss oben angeführter Steuervorteile zu kommen, ist die Abgabe einer Wohnsitzerklärung erforderlich. Die Abgabe der Wohnsitzerklärung befreit nicht von der Steuerpflicht im Heimatstaat.

Vorteil bei der deutschen Abgeltungsteuer bei einer Depotführung im Ausland

Aufgrund der Verwahrung von Wertpapieren in einem Depot in Österreich wird keine Abgeltungssteuer an der Quelle, d. h. in Österreich, einbehalten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass der Anleger verpflichtet ist, seine Erträge in der Steuererklärung zu deklarieren. Die Steuerfestsetzung erfolgt dann maximal zum Abgeltungssteuersatz von 25 %.

Ausführliche Informationen: Abgeltungsteuer

Während die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne für Wertpapiere, welche ab 2009 erworben werden, bei einer deutschen Depotbank sofort einbehalten wird, der Anleger entsprechende Kursverluste hingegen erst bei seiner Steuererklärung geltend machen kann, erzielt der Anleger mit einer Depotführung im Ausland einen Steuerstundungseffekt, da er erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung maximal mit dem Abgeltungssteuersatz belastet wird, wie folgendes Beispiel zeigt:

Abgeltungsteuer bei Depotführung in Deutschland*

Abgeltungsteuer bei Depotführung in Österreich

Wertpapierkauf am 02.01.2009:            100.000,-- Euro

Wertpapierkauf am 02.01.2009:            100.000 Euro

Wertpapierverkauf am 10.05.2009
Kursgewinn:                                           30.000,-- Euro

Wertpapierverkauf am 10.05.2009
Kursgewinn:                                            30.000 Euro

Abgeltungsteuer:                                      7.500,-- Euro

Abgeltungsteuer:                                   7.500,-- Euro

Solidaritätszuschlag:                                  412,50 Euro

Solidaritätszuschlag:                                        0 Euro

Wiederanlage I:

Wiederanlage:

Wertpapierkauf am 11.05.2009:          122.087,50 Euro

Wertpapierkauf am 11.05.2009:        130.000,00 Euro

Wertpapierverkauf am 18.08.2009
Kursverlust:                                            25.000,-- Euro

Wiederanlage II
im gleichen Kalenderjahr:               97.087,50 Euro

Wertpapierverkauf am 18.08.2009
Kursverlust:                                          25.000,-- Euro

Wiederanlage II
im gleichen Kalenderjahr:            105.000,-- Euro

*= Der Abzug eventueller Kirchensteuer wurde in diesem Beispiel nicht berücksichtigt

Obwohl nach einem Kursgewinn von 30.000 Euro und einem Kursverlust von 25.000 Euro rein rechnerisch ein Gesamtgewinn von 5.000 Euro verbleibt, stehen dem Anleger in diesem Beispiel nur 97.087,50 Euro für eine Wiederanlage zur Verfügung, da Kursverluste nur im Rahmen der Steuererklärung am Jahresende berücksichtigt werden. Mit einem Depot in Österreich kann der deutsche Anleger völlig legal aufgrund des Steuerstundungseffektes und Nutzung des Zinseszinseffekts ein deutlich höheres Anlageergebnis erzielen.

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