Stückgut / Containergut / rollende Ladung

In der Schifffahrt kann man zwischen unterschiedlichen Beladungsvarianten unterscheiden. Logistisch teilen diese sich in das Stückgut, die rollende Ladung und das Containergut ein. Wobei eine genaue Abgrenzung der einzelnen Arten teils sehr schwierig ist.

Stückgut

Als Stückgut werden, nicht nur in der Schifffahrt, sondern auch in allen anderen logistischen Bereichen, sämtliche Güter und Waren bezeichnet, die am Stück transportiert werden können. Hierzu gehören unter anderem Einzelteile, die auf einer Palette zu einem “Stück” zusammengefasst sind, Paletten, Kisten oder Kartons. Also zählen auch einzelne Verpackungseinheiten zum Stückgut. Diese sollten nach Möglichkeit so verpackt sein, dass kein allzu großer Platzbedarf entsteht. Denn somit kann das Schiff ja deutlich mehr transportieren.

Rollende Ladung

Flüssigkeiten und Gase dagegen gehören nicht zum Stückgut, da diese ja ohne ein Extra-Behältnis direkt in ein Schiff gepumpt werden. Zur rollenden Ladung eines Schiffes gehören dagegen all jene Produkte, die direkt per LKW oder PKW transportiert werden können, bzw. von diesen auf das Schiff umgeladen werden. Aber auch ganze LKW oder PKW können geladen werden und zählen zur rollenden Ladung.

Containergut

Zum Containergut hingegen zählt zwar ebenfalls das Stückgut, doch wird es hier in Containern transportiert. Lt. Studien wird sich diese Art des Güterverkehrs innerhalb der nächsten Jahre drastisch erhöhen, weshalb sich auch die deutschen Häfen mit starken Umbaumaßnahmen hierauf einstellen. Sie wollen damit deutlich höhere Umschlagsmöglichkeiten für den Containerverkehr schaffen, der sicher auch noch weiter als in den Studien festgestellt, steigen wird. Im Containerverkehr wird oft auch Gefahrgut transportiert, weshalb es hier häufig zu speziellen Regelungen kommt, die unbedingt beachtet werden müssen.

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