Besteuerung der Basisrente

Die Anfang 2005 eingeführte Rürup Basisrente richtet sich in erster Linie an Selbstständige und Freiberufler, die steuerlich begünstigt für ihr Alter vorsorgen wollen. Im Blickpunkt des Interesses steht die Besteuerung der Basisrente.

Bei der Besteuerung der Basisrente handelt es sich um ein Modell, das nach dem Prinzip der nachgelagerten Versteuerung konzipiert wurde. Ab 2005 können maximal 60% der eingezahlten Basisrente Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Anteil um jeweils 2% pro Jahr auf 100%. Der maximal anzusetzende Beitrag beträgt 20.000 EUR. Bei Verheirateten, die gemeinsam veranlagt werden, beläuft sich der maximale Betrag pro Jahr auf 40.000 EUR.

In der Auszahlungsphase, die frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt, unterliegt die Besteuerung der Basisrente dem Alterseinkünftegesetz, und hier steigt der Anteil der ausgezahlten Beträge, der versteuert werden muss, nach einem gestaffelten Modell von 50% in 2005 um jährlich 2% bzw. 1% bis auf 100% ab dem Jahr 2040.

Darüber hinaus sind weitere Besonderheiten zu beachten. Werden Beiträge in andere steuerbegünstigte Vorsorgemodelle eingezahlt, werden diese gegengerechnet. Die Auszahlung kann nicht einmalig erfolgen, sondern ist lediglich als monatliche Leibrente möglich. Und bei Tod des Versicherungsnehmers verfällt das gesamte eingesetzte Kapital, allerdings kann die Basisrente mit einer Hinterbliebenenversicherung kombiniert werden.

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