Basisrente Berufsunfähigkeit

Neben der Altersvorsorge sollten Anleger auch die Berufsunfähigkeit nicht vergessen, denn laut Statistiken können mittlerweile ca. 25% aller Menschen aufgrund von Krankheiten oder Unfällen ihren Beruf nicht mehr bis zum Rentenalter ausüben.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher unumgänglich, denn vor allem Selbstständige und Freiberufler, die Zielgruppe der Rürup-Rente, erhalten in einem solchen Fall keinerlei staatliche Absicherung, denn sie leisten keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Aber auch Angestellte, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten könnten, sollten privat vorsorgen, denn diese Rente stellt nur eine Grundsicherung dar, der vorher gelebte Lebensstandard kann hiermit in keinem Fall aufrecht erhalten werden.

Ideal ist es daher, dass die Basisrente und Berufsunfähigkeit (BU) miteinander kombiniert werden können. In diesem Fall besitzt der Anleger sowohl einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit sowie eine Absicherung im Alter. Nahezu jede Versicherung bietet eine solche Basisrenten Zusatzversicherung mittlerweile an.

Allerdings sollten die jeweiligen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft werden. So sollten die Versicherungsgesellschaften zum einen auf die abstrakte Verweisung verzichten, zum anderen sollte der Versicherte ein Recht auf freie Arztwahl eingeräumt bekommen. Ein großer Vorteil der Kombination aus Basisrente und Berufsunfähigkeit (BU) ist die Absetzbarkeit der Basisrente Beiträge zu beiden Versicherungen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung den zur Rentenversicherung nicht übersteigt.

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