Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung

Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung können erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Diese Regelaltersgrenze wird aktuell schrittweise von 65 auf nun 67 Jahren angehoben. Für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 01. Januar 1947 geboren wurden, gilt noch die Regelaltersgrenze von 65 Jahren.

Der Rentenbeginn der Altersrente gibt an, ab wann die Altersrente genutzt werden kann

Der Rentenbeginn der Altersrente wurde vom Gesetzgeber vorgeschrieben und ist an das jeweilige Lebensalter gebunden. Um die Finanzierung der Rentenversicherung langfristig zu sichern, wurde der Rentenbeginn für die Altersrente nun von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Um zu ermitteln, ab wann man selbst Altersrente beziehen kann, muss das eigene Geburtsjahr betrachtet werden. Wer beispielsweise im Jahr 1950 geboren wurde, kann die Altersrente ab 65 Jahren und vier Monaten beantragen. Wer allerdings erst 1960 geboren wurde, kann erst mit 66 Jahren und vier Monaten Altersrente beantragen.

Der Antrag auf Altersrente sichert den Anspruch auf Altersrente

Um Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten ist es notwendig, den Antrag auf Altersrente rechtzeitig beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Voraussetzung für den Anspruch auf Altersrente ist allerdings die fünfjährige Wartezeit, die erfüllt sein muss. Somit ist der Antrag auf Altersrente notwendig, um sich den Anspruch auf Altersrente zu sichern. Versicherte, die keinen Antrag stellen, werden auch keine Leistungen erhalten. Im Antrag auf Altersrente kann dann angegeben werden, zu welchem Termin die Leistungen ausgezahlt werden sollen. Sie werden frühestens ab dem Monat ausgezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt wurden. Der Antrag auf Altersrente muss dann jedoch spätestens drei Monate nach diesem Anspruchsmonat eingereicht werden. Alternativ kann allerdings auch ein späterer Renteneintritt beantragt werden.

Nicht nur auf die gesetzliche Rentenversicherung bauen

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