Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Viele ältere Menschen sind in Deutschland von Arbeitslosigkeit betroffen. Auch sie können natürlich Altersrente beantragen, oftmals ist sogar ein vorzeitiger Rentenbeginn wegen Arbeitslosigkeit möglich.

Um die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört zum einen, dass Versicherte vor dem 01. Januar 1952 geboren wurden, zudem muss das 60. Lebensjahr bereits vollendet sein. Wichtig ist ebenfalls, dass Versicherte in den vergangenen zehn Jahren mindestens acht Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt und gleichzeitig eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Voraussetzungen für die vorgezogene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Um die vorgezogene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten zu können, gelten die Grundsätze der Arbeitslosenversicherung. Der Betroffene muss demnach aktuell keiner Beschäftigung nachgehen und sich aber gleichzeitig um eine Arbeit bemühen und der Bundesagentur für Arbeit für Vermittlungen zur Verfügung stehen. Auch ist der Bezug von Arbeitslosengeld Voraussetzung.

Sofern kein Arbeitslosengeld bezogen wird, kann natürlich ebenfalls von einer Arbeitslosigkeit ausgegangen werden, diese ist dem Rentenversicherungsträger allerdings separat nachzuweisen. Wer zum Rentenbeginn arbeitslos ist und mit 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos war, kann die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beantragen. Gleiches gilt für Menschen, die ihre Arbeitszeit für mindestens 24 Kalendermonate durch Altersteilzeit verringert haben.

Die Altersrente nach Arbeitslosigkeit beantragen

Langzeitarbeitslose können im Rahmen der 52-Wochen-Regelung also die Altersrente nach Arbeitslosigkeit bereits ab dem 60. Lebensjahr beantragen. Der entsprechende Antrag hierauf muss dann beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden, der die oben genannten Voraussetzungen prüft. Sind diese gegeben, kann dem Antrag auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit stattgegeben werden.

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