Die Altersrente mit 60 Jahren

Auch heute noch ist es möglich, die Altersrente mit 60 Jahren zu beantragen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass nicht alle rentenversicherungspflichtigen Beitragszahler diese Möglichkeit nutzen können, sondern dass verschiedene Voraussetzungen für die vorgezogene Altersrente erfüllt werden müssen. Die Altersrente mit 60 können beispielsweise Frauen beantragen, die vor dem 01. Januar 1952 geboren wurden. Auch Arbeitslose können unter bestimmten Voraussetzungen die vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen.

Die vorgezogene Altersrente für Frauen

Frauen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die vorgezogene Altersrente zu nutzen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Frauen nach ihrem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen können und gleichzeitig die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. Seit der Anhebung der Altersrente für Frauen von 60 auf nun 65 Jahren ist zwar noch immer die Altersrente mit 60 möglich, dann jedoch mit Abschlägen, die 0,3 Prozent pro Monat betragen.

Die vorzeitige Altersrente für Arbeitslose

Auch Arbeitslose können die vorzeitige Altersrente nutzen, sofern sie vor 1952 geboren wurden und innerhalb der letzten 18 Monate vor Eintritt des Rentenbeginns 52 Wochen arbeitslos waren. Zudem gehört zur Voraussetzung, dass Betroffene in den letzten zehn Jahren vor dem Rentenbezug mindestens acht Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet haben.

Seit dem Jahr 2006 wurde das Eintrittsdatum für die vorzeitige Altersrente für Arbeitslose schrittweise angehoben, so dass diese nun erst ab dem 63. Lebensjahr beantragt werden kann.

Die Altersrente mit 60 für Schwerbehinderte

Letztlich haben auch Schwerbehinderte die Möglichkeit, die Altersrente mit 60 zu beantragen. Voraussetzung ist auch hier, dass sie vor 1952 geboren wurden. Die reguläre Altersrente für Schwerbehinderte beginnt aktuell bei 63 Jahren, die vorzeitige Altersrente kann jedoch bereits ab 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Abschläge müssen allerdings auch hier kalkuliert werden.

Riester Rente schon mit 60 beziehen

Im Regelfall können Zahlungen zur Riester-Rente gleichzeitig mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden, also mit 65 Jahren. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine Auszahlung der Riester-Rente zum 60. Lebensjahr zu beantragen wenn die gesetzliche Rente schon früher bezogen wird. Die Beträge sind dann natürlich geringer als bei einer Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr.

Versteuerung der Altersrente – Altersrente Steuer berücksichtigen

Nach wie vor sind viele Rentner von der Besteuerung ihrer Altersrenten nicht betroffen, da ihr Einkommen den geltenden Freibetrag nicht übersteigt. Wer jedoch entsprechend höhere Rentenzahlungen bezieht oder aber private Rentenzahlungen erhält, sollte die Versteuerung der Altersrente sowie die Altersrente Steuer bei der Berechnung seiner späteren Rentenzahlungen berücksichtigen. Nicht selten ergeben sich durch die geforderten Altersrente Steuern nämlich Versorgungsdefizite, die nur durch höhere private Renten gedeckt werden können.

Mit der Riester Rente Steuern sparen

Die Riester-Rente bietet in der Ansparphase einen Steuervorteil. So können die Beiträge zur Riester-Rente inklusive Zulagen als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Die Riester-Rente Besteuerung erfolgt nachgelagert, sprich zum Auszahlungszeitpunkt.

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