Aktienfonds – Halbeinkünfteverfahren

Einnahmen, die aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel einer Aktiengesellschaft, erzielt werden, werden bei natürlichen Personen nur zur Hälfte versteuert. Dieses Verfahren wird Halbeinkünfteverfahren genannt und soll eine Doppelbesteuerung vermeiden, denn die Gewinne der Gesellschaft werden ja schließlich bereits mit der Körperschaftssteuer belastet.

Bis zur Einführung des Halbeinkünfteverfahrens hatten Anleger die Möglichkeit, die bereits gezahlte Körperschaftssteuer zu verrechnen. Dieses Verfahren war aber nicht mit dem europäischen Recht konform. Das Halbeinkünfteverfahren gilt bereits seit 2001 für alle Erträge aus ausländischen Beteiligungen, im Jahr 2002 wurde es auch auf inländische Beteiligungen ausgeweitet.

So unterliegt die ausgeschüttete Dividende bei Aktienbesitzern, sofern sie nicht auf den gestellten Freistellungsauftrag angerechnet werden kann, nur zu 50% der Kapitalertragssteuer. Ebenso verhält es sich bei den Erträgen aus Aktienfonds, die ja gleichfalls aus Dividenden erzielt werden. Diese müssen, unabhängig davon, ob der Fonds ausschüttet oder thesauriert, versteuert werden.

Da sich der Hauptanteil der Ausschüttung jedoch aus Dividenden zusammensetzt, wird auch hier das Aktienfonds Halbeinkünfteverfahren angewendet. Somit sind Aktienfonds für Menschen, deren Freistellungsvolumen ausgeschöpft sind, doppelt interessant, denn die Kursgewinne können nach einer Haltedauer der Aktien oder Aktienfonds ebenfalls steuerfrei vereinnahmt werden.

Abgeltungssteuer 2009 – Abgeltungssteuer entfällt

Die gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Kapitalerträgen hat sich jedoch mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 geändert. Durch die neue Steuer entfällt das Halbeinkünfteverfahren auf Dividenden, wodurch diese vollständig steuerpflichtig werden. Zwar können die Ausschüttungen eines Aktienfonds nach wie vor auf den Sparerfreibetrag angerechnet werden, übersteigen die Erträge allerdings das Freistellungsvolumen, müssen diese pauschal mit 25% Abgeltungssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag versteuert werden.

Hinzu kommt bei einigen Anlegern noch die Kirchensteuer. Als weiteres entfallen die Aktienfonds Spekulationsfrist und die Freigrenze von 512 Euro bei Kursgewinnen. Auch diese sind seit 2009, unabhängig von Haltefristen, immer steuerpflichtig, und zwar ebenfalls mit 25% Abgeltungssteuer.

Um Anleger, die bereits Fondsanteile im Depot besitzen zu schützen, wurde eine gespnderte Regelung gefunden. So wurden Fondsanteile, die noch vor dem 31.12.2008 gekauft wurden, nach altem Recht versteuert. Für sie gilt also weiterhin das Halbeinkünfteverfahren sowie die Steuerfreiheit auf Kursgewinne.

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