Quellensteuer ab dem 01.01.2009 und die Folgen
Abgeltungssteuer Quellensteuer
Abgeltungssteuer Quellensteuer - Steuerlast von bis zu 28%
Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 verabschiedete Abgeltungssteuer (Quellensteuer) wird künftig Einkünfte aus Kapitalerträgen und private Veräußerungsgewinne mit einem pauschalen Satz von 25% versteuern. Hinzu kommen Sätze für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, so dass insgesamt eine Steuerlast von bis zu 28% erreicht wird.
Der individuelle Steuersatz kommt also künftig ebenso wenig zum Tragen, wie das bisherige Halbeinkünfteverfahren oder die Spekulationsfrist. Waren bislang nur die Hälfte entsprechender Einkünfte gegenüber dem Finanzamt in Ansatz zu bringen, so erfolgt die Besteuerung ab dem Stichtag im vollen Umfang der erzielten Einnahmen. Wie Anleger dennoch unnötige Abgeltungssteuer-Zahlungen vermeiden können erfahren Sie im Beitrag über die
7 Abgeltungssteuer-Strategien.
Ihrer Natur nach ist die Abgeltungssteuer eine Quellensteuer, was bedeutet, dass diese unmittelbar an der Quelle der betreffenden Einkünfte erhoben wird. In der Praxis werden also Kreditinstitute und Banken die neuen Abgaben direkt an die jeweiligen Finanzämter abgeben, ohne dass diese Bestandteil der Einkommenssteuererklärung werden.
Bereits im Jahr 1991 hatte die damalige Bundesregierung eine Quellensteuer in Höhe von 10% eingeführt. Aufgrund einer massiven Abwanderung von privatem Kapital in das Ausland, war die Regelung bereits kurz nach ihrer Einführung wieder abgeschafft. Auch jetzt befürchten viele Wirtschaftsexperten eine Kapitalabwanderung nach dem Stichtag.
Für das Jahr 2008 besteht in Bezug auf Abgeltungssteuer oder Quellensteuer eine Übergangsregelung, mit deren Hilfe hier letztmalig Steuervorteile realisiert werden. Erfolgt der Einstieg in einen Fonds oder eine andere Anlage noch vor dem 01.01.2009 und vergehen zwischen Kauf und Verkauf entsprechender Werte mindestens 12 Monate, so erfolgt die Vereinnahmung der Gewinne steuerfrei. Ab dem Stichtag sind solche Sonderkonstruktionen jedoch nicht mehr möglich, dann greift die Quellensteuer in ihrem vollen Umfang. Wer genau in unserem Abgeltungssteuer Test Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer ist, beschäftigt auch heute noch Steuerexperten.
Weitere Informationen zur Abgeltungssteuer:
Basiswissen zur Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer Test - Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer
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