Abgeltungssteuer Kirchensteuer

Im Zuge der aktuellen Diskussionen über Steuern und private Vermögensanlagen, taucht häufig die Frage auf, inwieweit die neue Abgeltungssteuer Kirchensteuer enthält. Grundsätzlich gilt, dass ab dem 01.01.2009 Erträge aus Geldanlagen sowie private Veräußerungsgewinne der neuen Quellensteuer unterworfen werden.

Der pauschale Steuersatz, unabhängig von dem individuellen Steuersatz des Bürgers, liegt mit 25% im oberen Bereich der europäischen Statistik. Der angegebene Prozentsatz ist hierbei jedoch lediglich der reine Einkommenssteuersatz, der durch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch erhöht wird.

Was tun bei einem persönlichen Steuersatz unter 25%?

Hierzu wird ermittelt, ob der Steuerpflichtige Mitglied in einer der Steuern erhebenden Amtskirchen ist. Ist dies der Fall, so löst die Abgeltungssteuer auch Kirchensteuer aus, wobei alle drei Steuerquellen gemeinsam nicht mehr als maximal 28% ausmachen.

Betroffen sind von der neuen Steuer nicht nur Gewinne, die bei dem Verkauf von Wertpapieren, Anlagegütern und Immobilien entstehen, sondern ebenso auch laufende Erträge, wie Zinsen und Dividenden. In die Kritik geraten, ist die neue Abgeltungssteuer unter anderem auch dadurch, dass innerhalb ihrer Abwicklung Aspekte des Datenschutzes nicht hinreichend berücksichtigt wurden.

Da es sich um eine Quellensteuer handelt, entsteht die Steuerlast unmittelbar dort, wo die Erträge entstehen. In der Folge sind Banken und andere Geldinstitute verpflichtet, die pauschalen Abgaben unmittelbar an den Fiskus abzuführen. Hierzu ist es künftig erforderlich, dass der Bankkunde gegenüber seinem Geldinstitut seine Konfession offen darlegt. Datenschützer sehen insbesondere hierin einen Eingriff in die Privatsphäre von Bürgern.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Regierung auf diese und andere Kritikpotentiale künftig durch Nachbesserungen reagieren wird. Bereits im Jahr 1990 wurde eine Quellensteuer auf Kapitalerträge eingeführt, die aber durch die Bundesregierung schon kurze Zeit nach ihrer Einführung wieder abgeschafft wurde. Damals war zu beobachten gewesen, dass Kapital privater Anleger verstärkt ins Ausland abgewandert war. Mehr Informationen zur Besteuerung von Kapitalanlagen im Ausland erfahren sie unter Abgeltungssteuer Ausland Vergleich.

So wird die Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungsteuer abgeführt

Bis Ende 2008 wird die Kirchensteuer auf den zu ermittelnden Gesamtbetrag der zu zahlenden Einkommenssteuer (also auch auf den Teil der Einkommenssteuer der sich aus den erwirtschafteten Kapitaleinkünften ergibt) erhoben. Somit ergibt sich vom Grundsatz her auch für die Zeit nach 2008 keine Veränderung.

Die Abgeltungssteuer ist als Kapitalertragssteuer eine Variante der Einkommenssteuer. Auch ab 2009 wird die Kirchensteuer (wie auch der Solidaritätsbeitrag) auf Grundlage der Einkommenssteuer erhoben (8 oder 9% der Einkommenssteuer, je nach Bundesland). Da die Kapitalertragssteuer jedoch an der Quelle, mit abgeltender Wirkung abgezogen wird und eine Veranlagung im Rahmen der jährlichen Steuererklärung nicht mehr zwangsläufig, wie dies bisher der Fall war, erforderlich ist, hat die Auszahlende Stelle (z. B. Bank) auch die entsprechende Kirchensteuer (wie auch den Solidaritätsbeitrag) abzuführen. Anderenfalls muss auch weiterhin eine Veranlagung sämtlicher Kapitaleinkünfte im Rahmen der Steuererklärung erfolgen.

Die Kirchensteuer wird wie der Solidaritätszuschlag und die Abgeltungsteuer ­direkt von Ihrer Depotbank abgeführt. Voraussetzung ist, dass Sie den Abzug der Kirchensteuer dort beantragt haben.

Haben Sie das getan, ermäßigt sich gleichzeitig Ihre Abgeltungsteuer um ein Viertel der darauf entfallenden Kirchensteuer. Das soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar wäre, wenn Sie sie über die Einkommensteuer abrechnen würden. Sie bekommen einen Ausgleich für die sonst mögliche Steuerersparnis. Ob der erwähnte Antrag formlos sein wird oder ob es dafür Formulare geben wird, ist im Moment noch nicht klar.

Stellen Sie keinen Antrag, weil Sie Ihre Religionszugehörigkeit nicht offenlegen wollen, wird die Kirchensteuer im Steuerbescheid festgesetzt. Dazu müssen Sie alle Kapitalerträge und Verkaufsgewinne in der Steuererklärung aufführen.

Abgeltungssteuer und Kirchensteuer bei Eheleuten

Ehepartner, die nicht derselben Religionsgemeinschaft angehören, können bei der Bank einen Antrag auf Kirchensteuerabzug für Erträge aus Gemeinschaftskonten stellen. Sie müssen dem Institut übereinstimmend erklären, wem wie viel dieser Erträge zustehen. In diesem Verhältnis ordnet die Bank dann die Kirchensteuer der Abgeltungsteuer zu. Gibt ein Ehepaar nichts an, geht die Bank automatisch von 50:50 aus.

Eine Vermeidung der, auf jegliche Form steuerbarer Einkünfte zu erhebenden, Kirchensteuer kann nur durch die Vermeidung steuerlicher Einkünfte oder durch einen Kirchenaustritt erreicht werden.

Es gibt Möglichkeiten Abgeltungssteuerzahlungen zu vermeiden und damit Kirchensteuerzahlungen zu reduzieren. Wir haben diese Ideen in sieben Strategien zusammengefasst.