Der Abgeltungssteuer Fondssparplan hilft: Fondssparen ohne Abgeltungssteuer. Keine Abgeltungsteuer bei Fondssparplan bzw. Fondssparen möglich.

Abgeltungssteuer Fondssparplan bzw. Fondssparen

Dass die Abgeltungssteuer auch auf Fondssparpläne anzuwenden ist, trifft besonders Anleger, die Fondssparen als Altersvorsorge betreiben, besonders hart. Zukünftig werden auch bei Realisierung von Gewinnen aus Fondssparplänen 25% Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig. Es gibt jedoch auch für Fondssparer Lösungen die Steuerlast zu reduzieren.


Broschüren-Download: Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer belastet Fondssparplan ab dem 01.01.2009

Da bei einem Fondssparplan mit jeder Monatsrate neue Fondsanteile gekauft werden, sind alle Erträge aus Sparraten, die ab 2009 getätigt wurden, voll abgeltungssteuerpflichtig. Lediglich Erträge aus Sparraten vor 2009 genießen Bestandsschutz: Sofern die Fondsanteile mindestens ein Jahr gehalten wurden, können Kursgewinne steuerfrei vereinnahmt werden.

Dividenden- und Zinszahlungen unterliegen ab 2009 grundsätzlich der Abgeltungsteuer - unabhängig wann die Fondsanteile erworben wurden.

Empfehlungen bezüglich Abgeltungssteuer & Fondssparen

Bei der Ermittlung von steuerpflichtigen Erträgen geht das Finanzamt nach dem First-in-first-out-Prinzip vor. Damit Fondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden, bei Teilverkäufen nicht dem First-in-first-out-Prinzip zum Opfer fallen, empfiehlt es sich für Fondssparpläne ab 2009 ein gesondertes Depot zu eröffnen. So können Alt- und Neubestände eindeutig getrennt werden.

Mehr Informationen: First-in-first-out-Prinzip

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Mehr Informationen zum günstigen Fondssparen: Fondskauf

Auch ab 2009 abgeltungssteuerfrei Fondssparen: 3 Lösungen bieten sich an

Der Gesetzgeber konnte sich nicht dazu durchringen Fondssparpläne, die zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen werden, von der Abgeltungssteuer zu befreien. Er hat hierbei auf folgende Lösungen verwiesen, die von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind:

Riester-Fondssparplan auch für nicht förderberechtigte Personen

Einen Riester-Fondssparplan können auch Personen abschließen, die keine Riester-Förderung erhalten. Auch förderberechtigte Personen, die bereits in die Riester-Rente den maximal geförderten Betrag von 2.100 € investieren, können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Anbieter, wie DWS, geben keine Höchstgrenzen bezüglich der Einzahlungen vor.

Die Vorteile des Riester-Fondssparplans im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer:

  • • Keine Besteuerung in der Ansparphase: Der Zinseszinseffekt kann sich voll entfalten.
  • • Flexible Einzahlungsoptionen: Beitragshöhe lässt sich jederzeit anpassen.
  • • Flexible Auszahlungsoptionen: Über Guthaben, das aus nicht geförderten Beiträgen stammt, kann wahlweise per Einmal-, Teilentnahme oder Verrentung verfügt werden.
  • • Steuerbegünstigt bei Auszahlung: Sofern die Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgt, sind bei Entnahmen erzielte Gewinne nur hälftig zu versteuern.
  • • Beitragsgarantie: Analog zu den „regulären“ Bedingungen der Riester-Rente muss der Anbieter zum Auszahlungszeitpunkt mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren.

Unser abgeltungssteueroptimierte Riester-Empfehlung: DWS Vermögenssparplan Premium

Fondspolice ebenfalls abgeltungssteuerbefreit und sehr flexibel

Eine fondsgebundene Rentenversicherung, auch Fondspolice genannt bietet ähnliche Vorteile, wie ein Riester-Fondssparplan hinsichtlich der Abgeltungssteuer:

  • • Keine Besteuerung in der Ansparphase: Der Zinseszinseffekt kann sich voll entfalten.
  • • Flexible Einzahlungsoptionen: Beitragshöhe lässt sich jederzeit anpassen.
  • • Flexible Auszahlungsoptionen: Sie können frei entscheiden, ob Sie Teile oder das komplette Guthaben entnehmen oder sich verrenten lassen.
  • • Steuerbegünstigt bei Auszahlung: Sofern die Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgt, sind bei Entnahmen erzielte Gewinne nur hälftig zu versteuern.
  • • Flexible Fondsauswahl: Je nach Anbieter können Sie aus einer Vielzahl von Fonds auswählen.

Keine Abgeltungssteuer und noch zusätzliche Steuerersparnis: Rürup-Rente

Auch die Rürup-Rente ermöglicht abgeltungssteueroptimiertes Fondssparen. Zusätzlich winkt der Anreiz der Steuerersparnis: Jährliche Beiträge von bis zu 20.000 € (Verheiratetet: 40.000 €) können Sie steuerlich geltend machen.

Ihre Vorteile der Rürup-Rente im Überblick:

  • • Keine Besteuerung in der Ansparphase: Der Zinseszinseffekt kann sich voll entfalten.
  • • Zusätzliche Steuerersparnis: Beiträge können anteilig abgesetzt werden.
  • • Flexible Fondsauswahl: Je nach Anbieter können Sie aus einer Vielzahl von Fonds auswählen.

Basisinformationen: Rürup-Rente

Fonds-Rürup-Rente für regelmäßige Einzahlungen: Skandia Basisrente

Fonds-Rürup-Rente für unregelmäßige Einzahlungen & Einmalbeiträge: Skandia Vermögenspolice Basisversorgung