Der Abgeltungssteuer Fondssparplan hilft: Fondssparen ohne Abgeltungssteuer. Keine Abgeltungsteuer bei Fondssparplan bzw. Fondssparen möglich.
Fondssparplan und die Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer Fondssparplan bzw. Fondssparen
Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer ist auch auf Fondssparpläne anzuwenden. Das trifft besonders Anleger, die das Fondssparen als Altersvorsorge für sich entdeckt haben. Zukünftig werden auch bei Realisierung von Gewinnen aus Fondssparplänen 25% Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig.
Abgeltungssteuer belastet Fondssparplan
Da bei einem Fondssparplan mit jeder Monatsrate neue Fondsanteile gekauft werden, sind alle Erträge aus Sparraten, die ab 2009 getätigt wurden, voll abgeltungssteuerpflichtig. Lediglich Erträge aus Sparraten vor 2009 genießen Bestandsschutz. Dividenden- und Zinszahlungen unterliegen ab 2009 grundsätzlich der Abgeltungsteuer, unabhängig davon wann die Fondsanteile erworben wurden.
Empfehlungen bezüglich Abgeltungssteuer & Fondssparen
Bei der Ermittlung von steuerpflichtigen Erträgen geht das Finanzamt nach dem First-in-first-out-Prinzip vor. Damit Fondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden, bei Teilverkäufen nicht dem First-in-first-out-Prinzip zum Opfer fallen, empfiehlt es sich für Fondssparpläne ab 2009 ein gesondertes Depot zu eröffnen. So können Alt- und Neubestände eindeutig getrennt werden.
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Drei Lösungen wie man abgeltungssteuerfrei Fondssparen kann
Der Gesetzgeber konnte sich nicht dazu durchringen Fondssparpläne, die zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen werden, von der Abgeltungssteuer zu befreien. Er hat hierbei auf folgende Lösungen verwiesen, die von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind:
1. Riester-Fondssparplan auch für nicht förderberechtigte Personen
Einen Riester-Fondssparplan können auch Personen abschließen, die keine Riester-Förderung erhalten. Auch förderberechtigte Personen, die bereits in die Riester-Rente den maximal geförderten Betrag von 2.100 € investieren, können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Anbieter, wie DWS, geben keine Höchstgrenzen bezüglich der Einzahlungen vor.
Die Vorteile des Riester-Fondssparplans im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer:
Als abgeltungssteueroptimierte Riester-Empfehlung gilt unter Vorsorgespezialisten der DWS Vermögenssparplan Premium.
2. Fondspolice ebenfalls abgeltungssteuerbefreit und sehr flexibel
Eine fondsgebundene Rentenversicherung, auch Fondspolice genannt bietet ähnliche Vorteile, wie ein Riester-Fondssparplan hinsichtlich der Abgeltungssteuer:
3. Keine Abgeltungssteuer und noch zusätzliche Steuerersparnis: Rürup-Rente
Auch die Rürup-Rente ermöglicht abgeltungssteueroptimiertes Fondssparen. Zusätzlich winkt der Anreiz der Steuerersparnis: Jährliche Beiträge von bis zu 20.000 € (Verheiratetet: 40.000 €) können Sie steuerlich geltend machen.
Ihre Vorteile der Rürup-Rente im Überblick:
Mit den Basisinformationen zur Rürup-Rente können Anleger sich über diese Form der Altersvorsorge informieren.
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