Abgeltungssteuer – Aktienfonds und die Besteuerung seit dem 01.01.2009

Ab dem 01.01.2009 müssen Kapitalerträge nach der neuen Abgeltungssteuer versteuert werden. Somit erfasst die Abgeltungssteuer Aktienfonds ebenso wie andere Wertpapieranlagen. Vereinfacht kann gesagt werden, dass seit Januar 2009 die unterschiedliche Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinnen entfällt. Seit dem gilt ein einheitlicher Steuersatz von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Zwar sind nahezu alle Kapitalanlagen von der Steueränderung betroffen, allerdings sind die Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf Aktienfonds enorm. Davon betroffen sind u.a. die Ausschüttungen der Fonds, welche aus Dividenden der Aktiengesellschaften erzielt werden, in die das Fondsmanagement das Sondervermögen angelegt hat.

Unsere Empfehlung: Aktienfonds erwerben mit bis zu 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag

Trotz der Abgeltungssteuer auf Aktienfonds kann sich ein Investment in Aktienfonds lohnen. Mit bis zu 100% Rabatt beim Aktienfonds-Kauf: Bei Fondsvermittlung24.de sparen Sie sowohl bei Aktienfonds, Investmentfonds als auch bei geschlossenen Beteiligungen.

In weitaus größerem Maße betrifft die Abgeltungssteuer Aktienfonds aber bei den Kursgewinnen. So schützte bisher die Spekulationsfrist Aktienfonds vor deren Besteuerung. Hierbei waren für Anleger, die ihre Fondsanteile mehr als ein Jahr im Depot hatte, die Gewinne komplett steuerfrei.

Auch Veräußerungsgewinne, die während des Jahres erzielt wurden, waren nicht vollständig steuerpflichtig, hier galt ein Freibetrag von 512 Euro pro Person. Sowohl die Spekulationsfrist wie auch der Freibetrag für Kursgewinne entfallen ab 2009.

Somit müssen Anleger diese ebenfalls mit 25% versteuern. Dies betrifft in erster Linie Kunden, die eine langfristige Fondsanlage favorisieren und Aktienfonds zur Altersvorsorge nutzen wollen. Um eine Übergangsfrist einzuräumen wurden Fondsanteile, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, noch nach altem Recht besteuert. Aktienfonds sind jedoch noch von einer weiteren Änderung betroffen.

Bisher galt für Dividenden, die inländische Fonds erzielt haben, das Halbeinkünfteverfahren. Sie wurden somit nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte steuerlich angerechnet. Dieses Halbeinkünfteverfahren gibt es ab der Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr, sie sind somit auch in voller Höhe steuerpflichtig.

Anleger haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Ausschüttungen auf ihr Freistellungsvolumen anzurechnen. Ist dieses nicht ausreichend, werden die Steuern von der Bank berechnet, einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.

In weitaus größerem Maße betrifft die Abgeltungssteuer Aktienfonds bei den Kursgewinnen. So schützte bisher die Spekulationsfrist Aktienfonds vor deren Besteuerung. Hierbei waren für Anleger, die ihre Fondsanteile mehr als ein Jahr im Depot hatte, die Gewinne komplett steuerfrei.

Kursgewinne, die auf Fondsebene, etwa durch den Kauf oder den Verkauf von Aktien im Auftrag des Fondsmanagers entstanden sind, waren nach altem Steuerrecht steuerfrei. Diese Steuerfreiheit ist nun entfallen. Somit müssen auch  Gewinne im Fonds mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Dies reduziert die Rendite von Aktienfonds natürlich erheblich, denn diese leben ja von Kursgewinnen und von den Portfolioänderungen des Fondsmanagers.

Nur so kann sich ein Aktienfonds auf Marktgegebenheiten einstellen, um höchst mögliche Gewinne zu erzielen. Auch wenn ein Aktienfonds vor dem 31.12.2008 erworben wurde, ist er nicht von der Besteuerung innerhalb des Fonds befreit. Er wahrt sich lediglich die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne bei Verkauf durch den Anleger.