Strategie zur Abgeltungssteuer Einführung für Ihr Depot

Die Einführung der Abgeltungssteuer führte zu grundlegenden Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalanlagen bzw. Kapitalerträgen. Wer sich geschickt anstellt, sich rechtzeitig auf die Abgeltungssteuer einstellt und eine eigene Strategie umsetzt, kann Steuerzahlungen deutlich reduzieren oder dank Bestandsschutz völlig umgehen. Wir möchten Ihnen einige Ideenansätze aufzeigen mit denen mit Ihrem Depot der Abgeltungssteuer ein Schnippchen schlagen können.

Abgeltungssteuer-Strategie: Vor 2009 kaufen und Bestandsschutz sichern

Wertpapierkäufe, die vor 2009 getätigt wurden, genießen Bestandsschutz: Kursgewinne bleiben im Depot weiterhin steuerfrei (Ausnahme: Fonds, die eine Mindestanlage von 100.000 € oder mehr haben, unterliegen bereits am dem 10.11.07 der Abgeltungssteuer). Es lohnt sich also Käufe vorzuziehen und diese Wertpapiere dauerhaft unangetastet zu lassen. Hierbei sollten Sie anhand ihrer vorliegenden Fonds-Informationen sorgsam die Fonds auswählen, bei denen möglichst keine Umschichtungen nötig werden.

Denn der Wechsel des Fonds hat zur Folge, dass die neu eingetauschten Anteile zukünftig der Abgeltungssteuer unterliegen. Setzen Sie auf solide Fonds oder auch Dachfonds, die sich langjährig bewährt haben. Spekulative Fonds (z. B. Branchen- und Emerging-Markets-Fonds) sollten nur beigemischt werden. Es ist unwahrscheinlich, dass einzelne Branchen über Jahrzehnte “trendy” bleiben – Umschichtungen sind vorprogrammiert. Wer genau die Gewinner und Verlierer der Abgeltungsteuer sind, verrät der Abgeltungssteuer-Test.

Achtung bei Sparplänen: Es ist nicht entscheidend wann ein Sparplan begonnen wurde: Jeder weitere Fondskauf ab 2009 unterliegt der Abgeltungssteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Sparplan schon länger besteht oder nicht.

Abgeltungssteuer-Strategie: Getrennte Depotführung

Bei der Ermittlung, ob Abgeltungssteuer zu entrichten ist oder nicht, gilt das First-in-First-Out-Prinzip: Steuerlich gelten Fondsanteile, die zuerst gekauft wurden auch als die, die als erstes verkauft werden. Kaufen Sie ab 2009 weitere Anteile der selben Fondsposition und kommt es zu späteren Teilverkäufen, geht das Finanzamt immer davon aus, dass nicht die neuen abgeltungssteuerpflichtigen Anteile, sondern die alten Fondsanteile veräußert wurden. Werden später weitere Anteile verkauft, fällt unter Umständen vorzeitig Abgeltungssteuer an. Erfahren sie im Abgeltungssteuer-Test, wer Gewinner und Verlierer der Abgeltungsteuerreform ist.

Es empfiehlt sich daher für Neukäufe ab 2009 nicht das bisherige “abgeltungssteuerfreie” Depot zu nutzen, sondern ein neues zu eröffnen. Alternativ bietet sich an – wie das Bundesfinanzministerium bestätigt – die Eröffnung eines Unterdepots, um Alt- und Neubestände steuerlich zu trennen.

Abgeltungssteuer-Strategie: Fondsgebundene Rentenversicherung

Wer häufig Umschichtungen vornimmt oder sich noch nicht auf bestimmte Wertpapiere festlegen will, kann sein Depot in eine fondsgebundene Rentenversicherung übertragen. Innerhalb der Versicherung kann man Umschichtungen vornehmen, ohne, dass es zu Abgeltungssteuerzahlungen kommt. Erst bei Auszahlung der Versicherung werden die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Unter bestimmten Vorraussetzungen sogar nur hälftig.

Abgeltungssteuer-Strategie: Überzahlung von Riester-Fondssparplänen

Der Abschluss einer Riester-Rente ist nicht nur für förderberechtigte Personen bzw. bis zum Höchstbetrag von 2.100 € interessant: Tätigt man Einzahlungen, die über die Fördergrenzen hinausgehen, greift auch hier die nachgelagerte Besteuerung, wie sie bei Lebensversicherungen gelten. Man erzielt so ein Steuerstundungseffekt, da während der Ansparphase keine Steuerzahlungen anfallen. Diese Möglichkeit der Abgeltungssteuer-Vermeidung steht auch nicht förderberechtigten Personen zu.

Als i-Tüpfelchen kommt noch hinzu, dass Riester-Fonssparpläne im Vergleich zu wertpapiergebundenen Lebensversicherungen günstiger sind und somit höchste Nach-Kosten & Steuern-Renditen bringen.

Weitere Informationen:

Abgeltungssteuer-Strategie: Dachfonds kaufen

Dachfonds haben den Vorteil, dass der Dachfondsmanager aktiv zwischen einzelnen Fonds umschichten kann, ohne, dass der Anleger Abgeltungssteuer entrichten muss. Diese fällt nur beim Verkauf an, wenn die Dachfonds-Anteile erst ab 2009 gekauft wurden. Man überträgt quasi die aktive Fondsanalyse und -auswahl auf den Dachfondsmanager statt selbst Umschichtungen vorzunehmen.

Weiterführende Informationen:

Abgeltungssteuer-Strategie: Steuerlast mit Rürup-Rente senken

Einzahlungen, die in eine Rürup-Rente investiert werden, können steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren so Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Bis zu 20.000 € (40.000 € bei Verheirateten) können jährlich steuerlich begünstigt investiert werden.

Die Anlage der Rürup-Rente kann bei unserem Angebot in eine große Auswahl von erstklassigen Fonds investiert werden.

Abgeltungssteuer-Strategie: Aktienfonds statt Aktien

Der Kauf von Einzeltitel hat zwei entscheidende Nachteile: Aufgrund des immer schnelleren Wandels der Wirtschaft kommt es immer seltener vor, dass man einzelne Aktien über Jahrzehnte im Depot verwahrt. Umschichtungen führen zu späteren Abgeltungssteuerzahlungen und mindern insbesondere durch den fehlenden Zinseszinseffekt die Rendite.

Ab 2009 können Kursverluste aus Aktiengeschäften nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Verluste aus Aktienfonds hingegen können mit sämtlichen abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen verrechnet. Ein Überblick zur Abgeltungssteuer zeigt ihnen die Besteuerung von Aktien und Besteuerung von Aktienfonds.

Aktienfonds eignen sich daher besser für langfristige Anlage-Strategien. Mit unseren Fonds-Informationen finden Anleger den richtigen Fonds.