Abgeltungssteuer für Rentner
Als Rentner können Sie von der neuen Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 profitieren, wenn Zinsen ab dem 01.01.2009 in der Steuererklärung abgerechnet werden. Unterstützend kann hierbei eine NV-Bescheinigung genutzt werden.
Broschüren-Download: Abgeltungssteuer
Viele Ruheständler können den neuen Regelungen der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 gelassen entgegen sehen. Liegt das zu versteuernde Einkommen aus Kapitaleinkünften unter dem Grundfreibetrag von derzeit 7664,- Euro so dürften keine Steuern anfallen.
Durch Freibeträge sind Einnahmen wie Rente, Pension und Zinsen zur zum Teil steuerpflichtig. Von diesen steuerpflichtigen Einkünften können Rentner zusätzlich Posten wie Versicherungsbeiträge und außergewöhnliche Belastungen abziehen. Viele Rentner bleiben somit unter dem 7664,- Euro Freibetrag.
Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 - Nachteile für Rentner
Die zukünftige Abrechnung der Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung ist für Rentner in Zukunft wichtig um bares Geld zu sparen. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, würden trotzdem eine Abgeltungssteuer von 25 % fällig werden. Nur über die Steuererklärung würden die Betroffenen ihr Geld zurück erhalten.
Ebenso betroffen sind Ruheständler deren Einkommen über dem Richtwert liegen und einen persönlichen Steuersatz von über 25 % aufweisen. Grund hierfür ist der Altersentlastungsbetrag. Dies ist ein Freibetrag für Nebeneinkünfte und steht allen zu, die am 01.Januar eines jeden Steuerjahres mindestens 64.Jahre alt sind. Sie kassieren dann bis zu 40 % aller Nebeneinkünfte (maximal 1900,- Euro) steuerfrei.
Übersicht über die Steuerfreibeträge
| Geboren vor dem 02.Januar | Steuerfrei in % | Höchstbetrag in Euro |
| 1941 | 40,0 | 1.900,- |
| 1942 | 38,4 | 1.824,- |
| 1943 | 36,8 | 1.748,- |
| 1944 | 35,2 | 1.672,- |
| 1945 | 33,6 | 1.596,- |
Abgeltungssteuer sparen durch Beantragung einer NV-Bescheinigung
Rentner und Ruheständler haben die Möglichkeit eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Bei Vorlage der NV-Bescheinigung vor der Bank oder dem Finanzinstitut wird bis zu drei Jahre keine Abgeltungssteuer abgeführt.
Ist das Einkommen zu hoch, kann die Beantragung einer NV-Bescheinigung abgelehnt werden. In diesen Fällen kann bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % die Differenz in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Mehr zur NV-Bescheinigung:
Abgeltungssteuer & NV-Bescheinigung
So reduzieren Sie Ihre Steuerlast im Rentenalter
Durch diverse Änderungen im Steuerrecht müssen immer mehr Rentner Steuern zahlen. Durch geschickte Anlageentscheidungen lässt sich dies vermeiden oder zumindest die Abgabenlast reduzieren.
Je nach Ausgangslage können folgende Lösungen in Frage kommen:
a) Anleger, die hohe Zinseinkünfte erzielen, können ihre Steuerlast senken indem sie einen Teil der Anlage in offene Immobilienfonds umschichten. Diese erzielen konstante, schwankungsarme Rendite von ca. 4 bis 6%. Je nach Fonds ist ein Großteil der Rendite steuerfrei. Man erzielt dadurch hohe Nachsteuerrenditen.
Mehr Informationen:
Abgeltungssteuer & offene Immobilienfonds
b) Wenn Sie die Höhe steuerpflichtiger Einkünfte (wie z. B. Rentenzahlungen, Mieteinnahmen oder Abfindungen) reduzieren möchten, bietet sich eine Rürup-Rente an. Beiträge in diese Anlageform können Sie steuerlich geltend machen und reduzieren so Ihre steuerpflichtigen Einkünfte.
Mehr Informationen:
Steuern sparen mit Rürup-Rente
c) Wenn Sie hohe Fonds- bzw. Wertpapierbestände haben, könnte eine fonds- bzw. wertpapiergebundene Lebensversicherung Sinn machen. Durch die indirekte Investition in die von Ihnen gewünschten Wertpapiere über die Versicherung bleibt der Zinseszinseffekt voll erhalten. Zudem sind Ausschüttungen und Zinszahlungen nicht zum Zahlungstermin steuerpflichtig, sondern werden erst besteuert, wenn Sie diese Erträge aus der Versicherung entnehmen.
Mehr Informationen:
Abgeltungssteuer sparen mit Lebensversicherung
