Abgeltungssteuer – Lebensversicherung und die Folgen der Abgeltungssteuer 2009

Für Verwirrung sorgte die Abgeltungssteuer im Bereich der Lebensversicherungen. Bis zum 01.01.2009 galt, dass bei Rentenzahlungen eine Steuerpflicht mit dem Ertragsanteil einhergeht. Die Auszahlung für Verträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, ist steuerfrei. Allerdings nur unter den Bedingungen, das sie über eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren verfügen, ein Todesfallschutz von 60 % besteht und mindestens 5 Jähre regelmäßig Beiträge eingezahlt wurden.

Lebensversicherungsverträge, die zwischen dem 01.01.2005 und 31.12.2008  abgeschlossen wurden, unterliegen der Steuerpflicht mit Unterschiedsbetrag zwischen eingezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag. Begünstigt sind lediglich Auszahlungen aus Lebensversicherungsverträgen, die mindestens 12 Jahre lang liefen und bei denen der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt ist. In diesem Falle wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Rentenzahlungen werden weiterhin mit dem Ertragsanteil besteuert. Für einen 65-jährigen beträgt der Ertragsanteil nur 18%. Sprich: Nur 18% der Rente muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Abgeltungssteuer für Lebensversicherungen ab 2009

Zum 01.01.2009 änderte sich für den Bereich der Renten nichts, auch wenn die Lebensversicherung mindestens 12 Jahre lief und die Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr erfolgt.

Seit einigen Jahren können Lebensversicherungen auch verkauft statt vorzeitig gekündigt werden. War der Veräußerungserlös bisher steuerfrei, unterliegt er nun der Abgeltungssteuer.

Lebensversicherung als Lösung zur Vermeidung von Abgeltungssteuer-Zahlungen

Anleger, die in Wertpapiere wie Aktien oder Fonds investieren, können mit einer wertpapiergebundene Lebensversicherung Abgeltungssteuerzahlungen vermeiden, sofern die die Versicherung vor dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde. Aber auch bei einem Abschluss nach diesem Datum lässt sich die Höhe der Abgeltungssteuer reduzieren. Der Anleger kann bei einer solchen Lebensversicherung selbst bestimmen in welche Wertpapiere (z. B. Aktien, Fonds, Zertifikate) investiert werden soll.