Das Halbeinkünfteverfahren wird im Zuge der Abgeltungssteuer Einführung abgeschafft.

Erläuterungen und Änderung zum Halbeinkünfteverfahren

Unter dem Halbeinkünfteverfahren versteht man ein Verfahren, alle Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerlich zu entlasten. Seit 2001 galt das Halbeinkünfteverfahren für alle Einnahmen aus ausländischen Beteiligungen und ein Jahr später beinhaltete es gleichermaßen die inländischen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.


Broschüren-Download: Abgeltungssteuer

Sinn des Halbeinkünfteverfahrens (kurz: HEV)  sollte es sein, die finanziellen Nachteile für deutsche Aktionäre auszugleichen im Hinblick auf die seit 2002 nicht mehr anrechenbare Körperschaftssteuer. Übrigens umfasst das Halbeinkünfteverfahren auch die Dividenden, welche ein Investmentfonds erzielt.

Dadurch, dass ab dem Jahre 2009 die Abgeltungssteuer in Kraft tritt, wird das Halbeinkünfteverfahren zum 01. Januar 2009 abgelöst durch die Abgeltungssteuer 2009 sowie das Teileinkünfteverfahren.

Abgeltungssteuer und Halbeinkünfteverfahren - Ein Beispiel

Bruttodividende1.000 Euro
Bardividende (Bruttodividende abzüglich Körperschaftssteuer)750 Euro
Zu versteuerndes Dividendeneinkommen (50% der Bardividende)375 Euro
Auf die Dividende entfallende Einkommensteuer (40%)150 Euro
einbehaltene Kapitalertragsteuer (20% von 750)150 Euro
Steuererstattung (zu viel gezahlte Steuern)0 Euro
Dividendeneinkommen nach Steuern600 Euro

 

Die nun geplante Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens erhitzt weitestgehend die Gemüter, denn gibt es fast nur Verlierer auf der Anlegerseite. Beispielsweise bei Veräußerungsgewinnen aus Aktien und den daraus resultierenden Dividenden würde dieses bedeuten, dass auf den vollen Spekulationsgewinn Steuern gezahlt werden müssen. Zuvor war es so geregelt, dass innerhalb der Spekulationsfrist lediglich die Hälfte des Gewinnes besteuert wurde. Bei Dividendenzahlungen erhöht sich für jeden Anleger die Steuerlast.

Hoffnungsschimmer durch Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Aber die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens könnte sich im Endeffekt - bei genauerer Betrachtung - für den Anleger eventuell sogar als positiv erweisen: Denn dadurch, dass ab dem Jahr 2008 die Körperschaftssteuer für die Unternehmen auf 15 % sinkt (bislang beträgt diese satte 25%) und - vorausgesetzt, dass aufgrund dieser Änderung somit die gezahlten Dividenden steigen - bestünde die Möglichkeit dass zwar auf Anlegerebene eine prozentual höhere Steuer zu entrichten ist, tatsächlich aber eine höhere Nettodividende an den Anleger fließt.

Unser Tipp: Entscheiden Sie sich bereits heute für Ihre persönliche Strategie zur Reduzierung Ihrer Abgeltungssteuer-Abgabenlast.

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