Abgeltungssteuer - Geschlossene Fonds und die Folgen der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009
Die Anleger in geschlossene Fonds erzielen gewerbliche Einkünfte und sind damit Mitunternehmer. Bei Immobilienfonds vor allem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die den Regelungen des Einkommensteuergesetztes entsprechen. Gewinne im Zuge von Unternehmensverkäufen und Börsengängen sind steuerfrei, sofern die Jahresfrist eingehalten wird.
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Grundsätzlich kommt es im Bereich der geschlossenen Fonds durch die Abgeltungssteuer zu keinerlei großen Veränderung. Für Immobilienfonds zum Beispiel bleibt die zehnjährige Jahresfrist erhalten und eine steuerfreie Veräußerung ist unter Einhaltung der 10 Jahre möglich. Verlierer sind ganz klar die Private Equity Fonds. Zukunft unterliegen Dividenden in voller Höhe dem der 25 % Besteuerung.
Gleiches gilt für Unternehmensverkäufe, wenn der Erwerb nach dem 31.12.2008 stattfinden. Auf langer Sicht gesehen werden die Renditen sinken. Durch eine geänderte Rechengröße können Policenfonds künftig auch Vermögens verwaltend aktiv werden. In dem Fall unterliegen die Erlöse nur der 25 % Steuer.
Im Bereich der geschlossenen Fonds sollte daher im Einzelnen zwischen den verschiedenen Bereichen unterschieden werden. Informieren Sie sich daher ausgiebig und detailliert über das Porträt jeder einzelnen Anlageklasse für geschlossene Fonds:
Abgeltungssteuer & Private Equity Fonds
