So sparen Sie beim Kauf von Gold & Silber und anderen Edelmetallen die Abgeltungssteuer.
Ab dem 01.01.2009 unterliegen Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne der neuen Abgeltungssteuer. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform hat der Gesetzgeber diese Quellensteuer eingeführt und sich damit an weitgehend vorherrschende europäische Standards angepasst. Es handelt sich hierbei um eine Quellensteuer, die unmittelbar von Banken und anderen Geldinstituten an den Fiskus abgeführt wird.
Der Steuersatz wurde auf 25 Prozent festgelegt, wobei Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer hinzugerechnet werden müssen. Mit der Abführung der Steuer durch die Kreditinstitute ist die jeweilige Steuerschuld abgegolten. Eine Aufnahme entsprechender Einkünfte in die persönliche Steuererklärung findet nicht mehr statt.
Im gleichen Zuge wurden darüber hinaus das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist abgeschafft. Reichte es bislang aus, die Hälfte der realisierten Gewinne zu versteuern, so trifft die Abgeltungssteuer den vollständigen Gewinn. Wenn bislang Kapitalanlagen dann steuerfrei blieben, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr lag, so gilt auch diese Option künftig nicht mehr.
Private Anleger in Deutschland sind im Zuge der gesetzlichen Änderungen verstärkt auf der Suche nach Anlageformen, mit denen sich die Abgeltungssteuer vermeiden lässt.
Edelmetalle nicht von der Abgeltungssteuer betroffen
Die Investition in Edelmetalle zählt zu den Ausnahmen, die durch den Gesetzgeber vorgesehen wurden. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Edelmetallen nicht um Wertpapiere, sondern stattdessen um physische Anlagegüter handelt, entfällt auf diese Form der Geldanlage keine Quellensteuer. Hinzu kommt, dass in Bezug auf Edelmetalle weiterhin die einjährige Spekulationsfrist gelten wird.
Steuerrechtlich wird also eine Beteiligung an der Soltit Gold & Silber Einkaufsgemeinschaft für Edelmetalle dahingehend interpretiert, dass die jeweils angeschafften Mengen an Gold und Silber in den physischen Besitz des jeweiligen Gesellschafters übergehen. Dies entspricht auch gesellschaftsrechtlich den Tatsachen, da die Gemeinschaft die Metalle lediglich im Auftrage ihrer Gesellschafter lagert und verwaltet.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund erfolgt eine Investition in die Einkaufsgemeinschaft grundsätzlich ohne dass hierbei Abgeltungssteuer fällig wird. Damit unterscheidet sich das Solit Gold & Silber Anlagemodell deutlich von der Investition in Goldfonds, Aktien von Goldminen und Zertifikaten auf den Goldpreis. Diese werden künftig unter die neue Abgeltungssteuer fallen und dadurch die Nachsteuerrendite investierter Anleger deutlich senken.
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